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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

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Einseitige Mietvertragskündigung

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 15.11.2012, 09:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.11.2012
Beiträge: 3
Frage Einseitige Mietvertragskündigung

Hallo zusammen,

Ich habe mit meiner Exfreundin im November 2010 einen Mietvertrag von einem Haus unterschrieben. In diesm Haus sollten wir mit meinen 2 Kindern leben und arbeiten. Folgende Konstellation war damals vorgesehen: Private Nutzung des Hauses für ca. 70% der Fläche, die restlichen Flächen war zur Nutzung durch meine Exfreundin (Einliegerwohnung als Büro, sie Steuerberaterin) und ich Nutzung eines Raumes im UG mit extra Eingang von draussen.

Bereits im November waren die gemeinsamen Gespräche mit meiner Ex darüber das sie da evtl. garnicht mit einziehe, da sie im Rechtsstreit mit ihrem Exmann war und er die gemeinsamen Kinder zugesprochen bekam.

Der Mietvertragsbeginn war der 01.02.2011

Zum Einzug ist meine Ex dan wie bereits vorher erwähnt dann doch nicht mit eingezogen, sondern hat sich wieder mit ihrem Exmann zusammengetan um bei ihren Kindern zu sein.

Dieser bekam Wind davon das es einen gemeinsamen Mietvertrag gebe und verlangte die Kündigung von ihr.

Wir haben dann eine gemeinsame Vertragsvereinbarung am 03.03.2011 unterzeichnet:

"Vereinbarung zwischen.....
und
......

1. Herr.... stellt Frau..... rückwirkend ab 01.02.2011 von sämtlichen Pflichten aus dem Mietvertrag vom 24.11.2010 mit über das Haus Str...... Ort.... frei. Ihm steht im Gegenzug das alleinige recht zur Nutzung des hauses im Innenverhältniss zu.
2. Herr...... und Frau.... werden der Vermieterin zum 31.01.2012 mitteilen, dass Frau...... das Haus...... nicht nutzt. Die Parteien sind sich einig, dass sie gemeinsam darauf hinwirken, dass Frau ...... aus dem Mietverhältnis seitens der Vermieterin entlassen wird."

Die Vermieterin wurde angeschrieben und auch von meiner Ex mehrfach persönlich gefragt das Sie aus dem Mietverhältnis raus möchte. Die Vermieterin verweigert bis heute das sie freiwillig meine Ex aus dem Vertrag entläßt.

Meine Ex möchte nicht gegen mich klagen und wir suchen hierfür eine Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen ohne das ich aus dem Haus muss. Eine Möglichkeit die die Vermieterin dazu zwingt es anzunehmen. Wie gesagt ist das Haus nicht nur Privat genutzt, ich nutze es auch als Bürofläche, wobei der Mietvertrag einen Privatmietvertrag darstellt, aber die Geschäftliche Nutzung von Anfang an vereinbart war.

Was ist auch im Fall das die einseitige Kündigung nicht geht und wenn meine Ex gegen mich klagt? Hat sie überhaupt eine Chance? Ich wohne dort mit meinen 2 Kindern (beide Minderjährig) und brauche das Haus auch in dieser Variante aus geschäftlichen Gründen. Eine Alternative ist in meiner Gegend so nicht zu finden, wenn dann kann das Jahre dauern.



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  #2  
Alt 15.11.2012, 09:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Einseitige Mietvertragskündigung

Die einzige Chance die ich hier sehe ist das Ihr gemeinsam den Vertrag kündigt und Du allein einen neuen Vertrag mit der Vermieterin abschließt. Sofern diese das möchte.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.11.2012, 10:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.11.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Einseitige Mietvertragskündigung

Dies möchte die Vermieterin nicht so. Wenn Kündigung dann beide. Was ist im Fall das meine Ex gegen mich Klagen würde? Chance unter den Vorraussetzungen?
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  #4  
Alt 16.11.2012, 09:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Einseitige Mietvertragskündigung

Zitat:
Was ist im Fall das meine Ex gegen mich Klagen würde?
Wegen was klagen? Auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung? Damit hätte sie wahrscheinlich Erfolg.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 16.11.2012, 11:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.11.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Einseitige Mietvertragskündigung

Auch unter der unter der Vorraussetzung:

Was ist auch im Fall das die einseitige Kündigung nicht geht und wenn meine Ex gegen mich klagt? Hat sie überhaupt eine Chance? Ich wohne dort mit meinen 2 Kindern (beide Minderjährig) und brauche das Haus auch in dieser Variante aus geschäftlichen Gründen. Eine Alternative ist in meiner Gegend so nicht zu finden, wenn dann kann das Jahre dauern.

und das wir bereits eine Interne Vereinbarung getroffen haben:

Wir haben dann eine gemeinsame Vertragsvereinbarung am 03.03.2011 unterzeichnet:

Zitat:
"Vereinbarung zwischen.....
und
......

1. Herr.... stellt Frau..... rückwirkend ab 01.02.2011 von sämtlichen Pflichten aus dem Mietvertrag vom 24.11.2010 mit über das Haus Str...... Ort.... frei. Ihm steht im Gegenzug das alleinige recht zur Nutzung des hauses im Innenverhältniss zu.
2. Herr...... und Frau.... werden der Vermieterin zum 31.01.2012 mitteilen, dass Frau...... das Haus...... nicht nutzt. Die Parteien sind sich einig, dass sie gemeinsam darauf hinwirken, dass Frau ...... aus dem Mietverhältnis seitens der Vermieterin entlassen wird."
Wenn die Existenz einer Familie und deren Kinder durch einen Zwangsauszug gefährdet ist (Wohn- und Geschäftsnutzung und es gibt in dieser Gegend kaum Ersatzmöglichkeiten) und es bereits eine Interne Vereinbarung (Vertrag) gibt zwischen den Mietern sowie das meine Ex auch schon im Hinblick dort garnicht einzuziehen (was sie auch nicht machte) dann bin ich da etwas überfragt ob sie bei einer Klage auf gemeinsame Kündigung durch kommt.

Auch stellt sich mir die Frage ob es nicht die Möglichkeit einer einseitigen Kündigung von seiten meiner Ex geht, da das Objekt auch Gewerblich genutzt wurde/wird bzw. die Vermieterin das auch weiß. Sonderfall?

Das eigentliche gemeinsame Ziel ist es das die Ex aus dem Vertrag kommt, ich mit meine n Kindern weiter dort wohnen kann und das die vermiterin das so Akzeptiert oder muss. Bisher ist die Vermieterin nicht bereit meine Ex aus dem Vertrag zu lassen. Kann sie nicht gezwungen werden?
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  #6  
Alt 17.11.2012, 13:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Einseitige Mietvertragskündigung

Bitte, hier ist ein Forum, das Tipps und Ratschläge gibt. Sie erwarten aber eine Rechtsberatung und die ist nicht erlaubt.
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  #7  
Alt 18.11.2012, 09:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Einseitige Mietvertragskündigung

Zitat:
kann sie nicht gezwungen werden?
... Nein ...
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