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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Mieterhöhung und Schlüsselkosten tragen für ein neues Familienmitglied: berechtigt?
Hallo erfahrene Mieter!
Unsere Vermieterin will die Miete erhöhen (etwa 20 bis 30 Euro im Monat), nachdem meine Kusine für ein Austauschjahr (für 6 bis 12 Monate) bei uns einzieht und auch bei uns gemeldet wird. Bisher hatten wir 2 Schlüssel für 3-Zimmerwohnung und 2 Personen. Jetzt soll ein neuer Vertrag unterschrieben werden, wo es drin steht, dass sie bei uns wohnt. Die Schlüssel sollen allerdings auf unsere Kosten nachgemacht werden, und darunter ist unter anderem ein teurer Sicherheitsschlüssel. (einmal hatten wir versucht den nachzumachen, hat aber 30 euro gekostet und dann überhaupt nicht gepasst, musste zurückgegeben werden). Meine Frage ist: inwiefern darf die Vermieterin die Miete erhöhen? Und warum sollen wir die Kosten für den Schlüssel tragen, obwohl ein neuer Vertrag unterschrieben werden soll? Müssen wir es unterschreiben? Und sofort? Und darf man eine Person bei sich anmelden (beim Einwohnermeldeamt) oder muss sie erst im Vertrag ernannt werden? Ich habe einiges gefunden, es bleibt aber nicht eindeutig: "Dem Mieter stehen so viele Schlüssel zu, wie er für seine Zwecke benötigt (AG Schöneberg vom 09.10.1990 – 103 C 406/90, WuM 1991, 29). Die erforderliche Anzahl der Schlüssel richtet sich grundsätzlich nach der Zahl der Bewohner (LG Berlin vom 20.06.1985 – 61 T 32/85, GE 1985, 1259). Der *(Allein-)Mieter hat mindestens je zwei Schlüssel für Haus- und Wohnungseingangstür zu beanspruchen. Für jeden weiteren Mitmieter ist jeweils mindestens ein weiterer Schlüssel auszuhändigen (AG Bad Neuenahr vom 17.08.1994 – 3 C 575/94, WuM 1996, 331; AG Karlsruhe vom 27.10.1995 – 12 C 319/95, WuM 1997, 109)." Also wir haben Recht auf ein zusätzliches Schlüssel, weil die Kusine ein weiteres offizielles Mitmieter ist. "Auf diese Schlüssel hat der Mieter einen Anspruch, der Vermieter kann sie ihm nicht verweigern. Das gilt auch, wenn der Zusatzbedarf erst nach dem Einzug entsteht. "Die Kosten für nachträgliche angefertigte Schlüssel trägt aber der Mieter", so Schick." Hierzu habe ich auch keinen Paragraph o.ä. Wir sind ja schon länger (vor 8 Jahren) eingezogen, aber wenn der Zusatzbedarf mit einem neuen Mietvertrag beginnt, sieht es für mich danach aus, dass der Vermieter wenigstens die Schlüssel bezahlen muss, wenn schon die Miete aufgrund eines dazugekommenen Famielienangehörigen erhöht wird, weil es gerade mal Schlüsselbedarf nach der Anzahl der Bewohner erfüllen würde. Darf man den Vermieter wegen der geplanten Erhöhung über den "Mietspiegel" in unserem Stadtteil unterrichten oder richtet es sich nach der Anzahl der Mitmieter in der Wohnung? Dann habe ich noch zwei kleinere Fragen: unsere Haustür ist sehr oft offen, weil ein Nachbar immer bei allen schon seit nem halben Jahr klingelt. Wahscheinlich hat er den Schlüssel (diesen teueren, nicht nachzumachenden) verloren. Das ewige Geklingele und die offene Tür nerven. Was dürfen wir tun? Den Nachbarn "verpetzen" wäre nicht so elegant... Aber es kann doch nicht immer so weitergehen! Die Vermieterin hängt ständig im Treppenhaus die Zettel aus, wo sie entweder ihre neue Telefonnummer oder dass es absolut verboten ist Fahhräder abzustellen oder sonst noch was schreibt, aber in welchem Ton! Der kategorische Ton mit negativen Ausdrucken wie "strengstens untersagt", "absolut verboten", evtl Strafdrohungen und tausend Ausrufezeichen, das dann ÜBER JAHRE hängen bleibt. Es nervt ebenso tierisch und macht den Eindruck, den man in gewisser Weise "erniedrigend" nennen kann. Auch wenn der Inhalt sich um die allgemeinen Sorgen handelt. Darf sie es machen und wie lange müssen die Zettel da hängen? Konnte zu dem Thema leider nichts finden. Ich danke euch allen herzlich für die Antworten. |
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#2
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AW: Mieterhöhung und Schlüsselkosten tragen für ein neues Familienmitglied: berechtig
Ihr Vermieter kann die Aufnahme der Kusine in die Wohnung untersagen. Sie brauchen also seine Genehmigung. Eine Mieterhöhung braucht aber eine gesetzlich zulässige Begründung. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrages wird diese Begründung aber nicht benötigt.
Sie sollten sich mit Ihrem Vermieter also auf eine möglichst konfliktfreie Art einigen und die Kosten des dritten Schlüssels übernehmen. Ein neuer Schlüssel für die Schließanlage kostet keine 30,- Euro und ist sicherlich preiswerter als eine Unterlassungsklage Ihres Vermieters. Zitat:
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#3
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AW: Mieterhöhung und Schlüsselkosten tragen für ein neues Familienmitglied: berechtig
Zitat:
Der Schlüssel kostet leider eben so viel, hatte bei mehreren Anbietern nachgefragt, 30 war das günstigste! und wir hatten es ja einmal versucht schon nachzumachen selbst, eben für 30 euro. |
#4
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AW: Mieterhöhung und Schlüsselkosten tragen für ein neues Familienmitglied: berechtig
Bitte bedenken Sie, dass Sie etwas vom Vermieter wollen. Er sitzt nun mal am längeren Hebel, darum ist hier Diplomatie angesagt. Und noch etwas. Eine Kusine ist kein Familienmitglied. Für die Aufnahme einer Person in eine Mietwohnung ist der Begriff Familie wesentlich enger gezogen.
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#5
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AW: Mieterhöhung und Schlüsselkosten tragen für ein neues Familienmitglied: berechtig
Mir fällt noch ein, dass mein Bruder eigentlich die ganze Woche über sich in der Kaserne aufhält und nur für das Wochenende nach Hause kommt, denn er arbeitet bei der Bundeswehr (auch für weitere 8 Jahre) und er wohnt da in der Stube. Würde so etwas (also die Bescheinigung, dass er da wohnt) uns irgendwie verhelfen?
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#6
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AW: Mieterhöhung und Schlüsselkosten tragen für ein neues Familienmitglied: berechtig
Was hat denn Ihr Bruder mit der Kusine zu tun? Nichts! Bitte bleiben Sie sachlich und fangen Sie bitte nicht an krumme Dinger zu drehen.
Warum wollen Sie nicht einsehen, dass für Ihre Kusine keine Möglichkeit besteht, ohne Erlaubnis des Vermieters bei Ihnen zu wohnen. Und so lange das nicht geklärt ist, ist auch die Frage nach dem dritten Schlüssel nicht relevant. |
#7
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AW: Mieterhöhung und Schlüsselkosten tragen für ein neues Familienmitglied: berechtig
Das habe ich ja eingesehen, das ist auch schon geschehen (die Anfrage), sie ist damit einverstanden.
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Stichworte |
besuch, mieterhöhung, schlüssel |
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