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Mündliche Stellplatzregelung
Hallo zusammen,
wir haben ein ziemlich blöden Fall bei uns. Meine Eltern wohnen in einem Viertel mit Reihenhäuser, die immer versetzte stehen. Unser Haus ist nach hinten versetzt und hat somit einen kleinen Hof vor der Tür. Die Regelung für das Viertel ist wohl so das den Häusern ohne Hof, ein Stellplatz in dem Hof neben dran zu steht. Jahrelang haben die Nachbarn darauf keinen Anspruch erhoben, bis die neuen Nachbarn kamen. Mündlich vereinbart wurde das die neuen Nachbarn ihr Auto vom 15. Oktober bis zum 15. April in den Hof stellen und sonst das Auto draussen hinstellen. Diese Vereinbarung hatte jetzt 10 Jahre Bestand und hat auch so funktioiert. Seit ein paar Monaten wohnt meine Mutter alleine dort und weil die Nachbarn sich wohl dachten das die Vereinbarung jetzt ohne meinen Vater aufgehoben ist stehen sie leider auch heute noch im Hof, obwohl das seit dem 15. April nicht mehr der Fall sein sollte. Haben wir hier irgendwelche Recht das diese Vereinbarung so auch eingehalten werden muss? Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier ja wohl nicht Vielen Dank J. Kühler |
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#2
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AW: Mündliche Stellplatzregelung
Wenn man für so eine Absprache Zeugen hat, dann dürfte es kein Problem geben.
Der Vermieter sollte eingeschaltet werden. |
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Stichworte |
gewohnheitsrecht, mündliche vereinbarung, stellplatz |
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