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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Verspätete Schlüsselübergabe - Mietminderung möglich?
Hallo, also vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ich bin so ratlos welche Rechte ich habe. Anfang November habe ich eine neue Wohnung angemietet. Der Mietvertrag läuft seit dem 03.11.11. Ich bekomme Zuschüsse von der Arge und auch die Kaution wird vom Amt übernommen. Der private Vermieter arbeitet mit einem Makler zusammen der schriftlich festsetzte dass ich in die Wohnung kann sobald die Kaution gezahlt ist. Die Arge schickte dem Vermieter Unterlagen, die er unterzeichnen und zurück schicken sollte, sobald seine Unterschrift wieder auf dem Amt vorliegt, wird die Kaution sofort überwiesen !
Das ganze ist jetzt zwei Wochen her, die Miete für November hat er schon von mir erhalten und die Kaution müsste auch langsam eingetroffen sein.... Immer wenn ich den Vermieter nun anrufe und frage ob das Geld schon da ist , kriege ich so Sachen zu hören wie : Das weiß ich nicht da muss ich wohl mal zur Bank gehen .... er ruft mich nicht zurück und gar nichts. Also wie gesagt der ganze Monat ist bezahlt aber ich hab immer noch keinen Schlüssel ! Ist das so rechtens ? wie kann ich am besten vorgehen, ich hab ja auch schon den Umzug geplant und alles... Kann ich einen Teil der Miete zurück fordern oder für Dezember nutzen ? weiß jemand Rat ? Vielen Dank im Vorraus !! |
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#2
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AW: Verspätete Schlüsselübergabe - Mietminderung möglich?
Für eine Wohnung, die Sie nicht nutzen können, müssen Sie auch keine Miete bezahlen. Ihre Mietzahlung beginnt in dem Moment, in dem Sie Zugang zur Wohnung haben.
Also sollten Sie diese Tage mit der Miete Dezember verrechnen. |
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Stichworte |
arge, kaution, mietkaution, mietminderung, schlüssel |
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