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Es regnet rein -Schaden- wie vorgehen?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.04.2013, 20:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2013
Beiträge: 1
Standard Es regnet rein -Schaden- wie vorgehen?

Hallo, angenommen, wir hätten in unserer Mietwohnung im Erdgeschoss folgenden Fall:

- Vor drei Wochen im Wohnzimmer reingeregnet - Außenwand,zwischen den Fenstern und Decke hat auch getropft- nun braune Flecken, zwischen den Fenstern und Rolladenkästen - wir hatten zwei Monate zuvor erst neu gestrichen

- Schaden sobald gesichtet sofort gemeldet, Hauseigentümer hat schon länger Immobilienverwaltungsfirma für alle Verwaltungen beauftragt, Kontakt nur mit denen, versch. Telefonate, kaum zu erreichen, wäre größere Sache, da das ganze Haus betroffen, alle Balkone müssten neu gemacht werden, müsste das mit Regionalleiter besprechen, sie hätte da nichts zu sagen, keiner zuständig. Hauseigentümer ist auch eine Vermietungsgesellschaft, nie einer da
- Der balkon ÜBER UNS (wir haben keinen Balkon) wäre die Ursache, das ganze Haus wäre aber betroffen, man weiß aber nicht woran es liegt
- nach zwei Wochen nach Meldung ERSTE Begutachtung durch die VERWALTUNGSFIRMA - nicht klar, woher es kommt, nur kurz drauf geguckt: Aussage nun immernoch, dass es natürlich behoben werden müsse, sähe ja auch blöd aus, wäre ja aber kein Regen gemeldet

- Miete geht per Einzugsermächtigung, Frage ob Miete für die drei Wochen, in denen nichts passiet ist gemindert werden und entsprechend zurückerhalten werden kann und wieviel ab jetzt gemindert werden kann?

- nicht anschreiben dass man das nicht mehr einsieht und Mietinderung verlangt, sondern Frist setzen? Aber dann wären die 3 Wochen in denen nichts passiert ist ja nicht abgedeckt!?
- wie ist das mit der Einzugsermächtigung? Wiederufen und dann die letzten drei Wochen und die Prozentanzahl für den Mai zusammen abziehen?
- Wieviel Prozent wäre möglich?


- nächster Punkt, ist dass der Mieter ohnenhin die Miete mindern wollte, wegen permanenter Nutzung der Grundstückgrünflächen durch fremde Personen (tägliches (!)Grillen direkt unter Fenster, mittlerweile beliebtes Ausflugsziel, Müll, Alkoholflaschen, Zigaretten, anderer Müll auf Fensterbank des Mieters, zwei Kindergärten und eine Freikirche direkt gegenüber mit extremem Lärm, auch abends spät bei Veranstaltungen gegenüber Schlafzimmerfenster, Nutzung der Grünflächen durch Kindergarten und Freikirchenmitglieder- ein Kindergarten war bei Einzug schon da, der andere kam dazu). Weniger die Kinder sind laut, als die Erwachsenen, die sich abends vorm Fenster treffen

- Frage wäre nun, ob Mietminderung wegen allem zusammen oder erstmal nur Schaden und das andere danach? Zwei separate Schreiben oder alles auf einmal?

So oder so blöd, da in erstem Fall evtl. nicht ernst genommen, da es so viele Dinge sind (auch wenn der Lärm einfach extrem ist) und in letzterem Fall evtl. nicht gewährt wird, da dann schon Mietminderung wegen Regenschaden7

Über Einschätzungen wären wir dankbar!



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