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Schenkungssteuer - Erbverzicht der Stiefeltern

Schenkung - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 27.10.2015, 11:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2015
Beiträge: 3
Standard Schenkungssteuer - Erbverzicht der Stiefeltern

Ich habe eine Frage, mein Ehemann ist im Februar verstorben. Wir besitzen ein Einfamilienhaus, ich stand aber nicht im Grundbuch und es gab auch kein Testament. Somit habe ich einen Erbpflichtteil von 75% und meine Schwiegereltern 25%, ist das richtig?

Meine Schwiegereltern haben nun auf dieses Erbe verzichtet und wir haben dies bei einem Notar schriftlich niedergelegt. Nun stehe ich alleine im Grundbuch drin und jetzt habe ich vom Finanzamt Post bekommen, das ich Angaben zum Haus und zum Wert des Hauses machen soll, zwecks Berechnung der Schenkungssteuer.

Jetzt ist meine Frage, das Haus hat einen Wert von ca. 65000€, ich als Ehefrau hab doch aber einen Freibetrag von 400000€, wieso wird dann eine Schenkungssteuer berechnet?
Und muss man nicht nur von den 25% ausgehen, denn der Rest ist ja mein Erbteil?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand eine fachgerechte Antwort geben kann und mir meine Angst vor einer Steuerzahlung nehmen kann, da ich ja auch noch 40000€ Kredit abzuzahlen habe. mfg Petra



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  #2  
Alt 27.10.2015, 13:13
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schenkungssteuer - Erbverzicht der Stiefeltern

Hallo,

ohne Testament und im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, haben Sie Anspruch auf 75% der Erbmasse - das ist soweit alles richtig.

Ich muss aber gestehen, dass ich das grundlegende Problem nicht verstehe, denn ein (unentgeltlicher) Erbverzicht hat nichts mit einer Schenkung zu tun und ist somit auch nicht schenkungssteuerpflichtig - auch wenn Sie das Haus nun nicht nur zu 75%, sondern zu 100% besitzen.

Statt Schenkungssteuer könnte meiner Ansicht nach lediglich Erbschaftssteuer relevant sein, dies aber auch erst, sollte der Freibetrag für Ehegatten i.H.v. 500.000 EUR überschritten werden.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 27.10.2015, 13:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2015
Beiträge: 3
Standard AW: Schenkungssteuer - Erbverzicht der Stiefeltern

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich muss mich entschuldigen, ja es wurde beim Notar Schenkung angegeben, das war so nicht vorgesehen, aber nun ist es zu spät und ich muß nun sehen, ob ich Schenkungssteuern zahlen muss. Vielleicht können Sie mir jetzt doch noch den Rest erklären. Vielen Dank Mfg Petra
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  #4  
Alt 28.10.2015, 11:08
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schenkungssteuer - Erbverzicht der Stiefeltern

Sollten Ihnen Ihre Schwiegereltern eine Schenkung zukommen lassen, haben Sie lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro. Darüber fällt Schenkungssteuer i.H.v. von 30% der Schenkung: Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber


Sie geben den Wert der Immobilie mit 65.000 Euro an. Bedenken Sie bitte, dass Ihre Schwiegereltern Ihnen nicht nur 25% vom Haus, sondern auch vom Grundstück schenken - alles andere würde zumindest für mich keinen Sinn machen!

Ist der Wert des Grundstücks in den 65.000 Euro enthalten? Das kann ich mir fast nicht vorstellen...

Gehen Sie wie folgt vor:
- Ermitteln Sie den Gebäudewert und den Wert des Grundstücks
- Nehmen Sie von diesem Wert 25%
- Übersteigt das Ergebnis den Freibetrag von 20.000 Euro, ist der übersteigende Betrag zu 30% steuerpflichtig.

So würde ich den Fall zumindest auf den mir bekannten Informationen annehmen.


Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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  #5  
Alt 28.10.2015, 12:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2015
Beiträge: 3
Standard AW: Schenkungssteuer - Erbverzicht der Stiefeltern

Doch in diesem Betrag ist das Grundstück mit drin. Und dann müßte ich doch auch zweimal 20000€ Freibetrag bekommen, da meine Schwiegereltern geschieden sind?
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  #6  
Alt 30.10.2015, 11:14
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schenkungssteuer - Erbverzicht der Stiefeltern

Der Freibetrag gilt für beide Teile Ihrer Schwiegereltern, richtig.
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Stichworte
erbschaftssteuer, erbverzicht, freibetrag, schenkung, schenkungssteuer, zugewinngemeinschaft

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