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Schäden in Ferienwohnungen/-haus.
Hallo.
Meine Schwester hat folgendes Problem: Mein Bruder hatte für meine Schwester in den kleinen Ferien eine Überraschung parat. Sie soll doch mit ihrer Familie für ein paar Tage zu Ihm runterfahren. Da seine Wohnung zu klein ist hatte er eine Ferienwohnung für Sie angemietet. Sie fuhren somit hin und verlebten ein paar schöne Tage dort. Als Sie am letzten Tag die Endreinigung vornahm, schob sie die Stühle auf die andere Seite um dort zu wischen. Hinter den Stühlen stand ein Fernseher. Als sie so wischte sah sie das unter dem Kinderhochstuhl noch etwas klebte. Als sie ihn anhob, kippte ihr dieser ausversehen nach hinten, ausgerechnet in den Ferseher. Die Scheibe wurde zerkratzt. Sie meldete es ihrer Haftpflichtvers., die ihr diesen Schaden jedoch ablehnten mit der Begründung, das sich der Versicherungsschutz auf nur nicht beweglichen Teilen erstreckt. Wir haben mal ein wenig darüber gegoogelt aber fanden immer nur Wiedersprüchliches. Unsere Frage/n: Ist das so rechtens? Auf einer Seite haben wir folgendes gelesen, dort schrieb ein Anwalt: Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen (z. B. Mobiliar, Heimtextilien) in zu privaten Zwecken vorübergehend gemieteten Hotel- und Pensionszimmern, Ferienwohnungen und –häusern sowie Schiffkabinen sind mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Schaden je Schadenereignis mindestens 100 Euro beträgt. Stimmt das? Und wie ist das nun ausserdem da mein Bruder den Mietvertrag unterschrieben hat? (es soll nicht der Fernseher ersetzt werden sondern die Scheibe) LG |
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#2
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AW: Schäden in Ferienwohnungen/-haus.
Dies ist kein mietrechtliches, sondern ein versicherungsrechtliches Problem. Wenden Sie sich bitte an ein entsprechendes Forum, oder nutzen Sie die Beratung eines Anwalts online:
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haftpflichtversicherung |
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