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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Hallo,
ich bin neu hier und hoffe durch eure Hilfe ein paar Antworten zu bekommen. Folgendes Problem: Im Internet eine hübsche EG-Wohnung in einem 2-Fam. Haus gesucht und gefunden,dummerweise durch Makler-Vermittlung, dazu später nochwas. Also Termin gemacht, angesehen und eine Woche später Vertrag unterschrieben. Vermieter im Mietvertrag standen Rechtsanwälte als Zwangsverwalter. Nichts dabei gedacht,es werden ja öfters Wohnungen vermietet um Kosten für den Gläubiger einzuholen. Bisher haben wir (meine Frau und unsere 13 jährige Tochter) einen Haustürschlüssel und den Mietvertrag, zum 15.4.12 ,unterschrieben bekommen. Nach einiger Zeit haben wir den Ehemaligen Besitzer des Hauses getroffen der uns gesagt hat ,dass die Wohnung nächste Woche Zwangsversteigert wird... ![]() Also gleich unsere Ansprechpartnerin der Anwälte angerufen und gefragt wann sie vorhatte das uns zu sagen, da man ja schliesslich davon ausgehen muss das der neue Eigentümer uns zwecks Eigenbedarf kündigen darf. Ihre Antwort war ,"tja da kann man nix machen aber ich sollte nicht vom schlimmsten ausgehen". Na Super, da sind wir noch nicht mal eingezogen und können nur hoffen das wir nicht bald auf der Strasse stehen. Der Makler wusste angeblich nichts von einer Versteigerung,da die Zwangsverwaltung den Auftrag einer anderen Hausverwaltung zur Vermietung freigegeben hatte, die wiederum den Makler beauftragte. ![]() Wirklich verzwickt.. Jetzt geht´s weiter: Im gesamten Haus gibt es nur 1 Wasserzähler und 1 Gaszähler ,falls der neue Eigentümer das Haus wirklich weitervermieten will,müsste er ja alles einbauen lassen zwecks ordentliche Nebenkostenrechnung für EG und DG. Im moment lebt ja der "noch"-Besitzer ab und an da und verbraucht ja auch ein bisschen was,was ihm ja zusteht,aber nicht auf unsere Kosten,oder? ![]() Das Dach ist unisoliert,falls in der zwischenzeit jmd oben einzieht zahlen wir die Heizkosten ja auch noch mit. Haben die Zwangsverwalter ,die ja momenan noch unsere Vermieter sind nicht die Pflicht uns eine faire Abrechnung zu machen? ![]() Also das was wir wirklich auch verbrauchen? Das unsere Kaution weg ist muss erst noch verdauen...oder ? Macht mir ein wenig Hoffnung das wenigstens die Nebenkosten mich nicht ruinieren,egal wie lange wir da wohnen (dürfen)... Ach ja bin leider(noch) nicht im mieterschutzbund,und Rechtschutz haben wir auch nicht,bin echt am verzweifeln.. lg Micha |
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#2
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Wenn in dem Haus eine Gaszentralheizung für Wärme und Warmwasser sorgt, dann muss nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Wenn Warmwasser nicht zentral erwärmt wird, dann fällt dieser Teil der Heizkostenverordnung eben raus. Zitat:
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#3
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Wenn das Haus über eine Zentralheizung verfügt gibt es nur 1 Gaszähler. Was der neue Eigentümer evtl. nachrüsten müßte, währen Heizkostenverteiler, da er ja verpflichtet ist nach der Heizkostenverordnung abzurechnen. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme. Nämlich wenn es ein 2FH ist und der Eigentümer selbst in dem Haus wohnt. Zitat:
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Was ist denn eigentlich zu Nebenkosten vertraglich vereinbart? Geändert von anitari (23.04.2012 um 10:29 Uhr) Grund: Tippfehler |
#4
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Vielen Dank für die Antworten, bin jetzt schon etwas gelassener.
Die Nebenkosten auf betragen 150.- Euro für die 65m² Wohnung, jedoch sagte mir der ehem. Eigentümer ,dass das gesamte Haus ca. 600.- im Monat kosten würde... Kann aber auch am nicht Isoliertem Dach liegen,denke ich. |
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Stichworte |
betriebskosten, betriebskostenabrechnung, gaszähler, nebenkosten, nebenkostenabrechnung, wasseruhr, wasserzähler |
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