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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?
Hallo liebe Forenmitglieder!
Da mir bei einer anderen Frage hier bereits umfassend geholfen wurde, würde ich nun gerne erneut das Wissen der Mitglieder in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei um folgenden Beispielfall: Die als Hauptmieter eingetragenen Personen A und B bewohnen gemeinsam eine WG. Nachdem der dritte Mitbewohner,Person X, Anfang 2014 ausgezogen war, zog Person C Anfang April in ein unmöbliertes Zimmer ein, besitzt seitdem einen Wohnungsschlüssel und bezahlt seinen Mietanteil in bar an den Verwalter des WG-Kontos. Einen Mietvertrag hat Person C nicht unterschrieben, jedoch wurde sein Name dem Vermieter mitgeteilt, welcher zusicherte, ihn in den Mietvertrag nachzutragen (ebenfalls als Hauptmieter). Ob dieser das tatsächlich auch getan hat wurde angefragt, die Antwort steht jedoch noch aus. Person C teilt den übrigen Mitbewohnern nun Mitte Juni mit, dass er zu Anfang Juli wieder ausziehen möchte. Er ist der Ansicht, dass dabei keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss, weil kein dafür vorauszusetzender Vertrag zustande gekommen ist. Personen A und B müssen nun extrem kurzfristig einen Nachmieter auftreiben, da sie befürchten, sonst bis zum Einzug eines neuen WG-Mitglieds den fehlenden Mietanteil übernehmen zu müssen. Die Frage aus diesem Beispiel ist nun naheliegenderweise, ob Person C tatsächlich ausziehen kann, ohne irgendwelche Fristen einhalten zu müssen. Im Voraus bereits vielen Dank für jegliche Antworten! |
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#2
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AW: kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?
Zitat:
Ein mündlicher Mietvertrag bedeutet ja nicht, dass hier ein rechtloser Zustand herrscht, in dem Mieter oder Vermieter nach Gutdünken agieren können. |
#3
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AW: Kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, Regenmacher!
Die Frage war unpräzise gestellt - wie Sie schon richtig gedeutet haben, geht es nicht um den Auszug sondern um die Fortzahlung des Mietzinses. Ist der von Ihnen beschriebene, rechtliche Sachverhalt denn belastbar? Was wäre, wenn Person C sich querstellt und behauptet, keine Miete bezahlt zu haben oder eben von einem anderen Mietverhältnis ausgegangen zu sein? Personen A und B müssten ja dann im Zweifel auf Fortzahlung der Miete klagen und dann steht Aussage gegen Aussage. Bekommt in so einem Fall nicht der Angeklagte recht? Person C und der Vermieter haben sich zudem nie getroffen oder Korrespondenz gehabt, diese Angelegenheiten wurden über Person A vermittelt. |
#4
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AW: Kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?
Bitte mithilfe von Google und dem Suchbegriff "mündlicher Mietvertrag" die gesetzlichen Grundlagen für diesen Fall finden.
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#5
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AW: Kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?
Google half in der Tat.
Noch einmal besten Dank für die Hilfe, die Frage konnte geklärt werden! |
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Stichworte |
hauptmieter, kündigungsfrist, mitbewohner, mündlicher mietvertrag, nachmieter, schlüssel, unmöbliertes zimmer, wohngemeinschaft |
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