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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Zeitmietvertrag Kündigen
Zitat von sweety
Hallo Ich habe einen Mietvertrag auf dauer von 3 Jahren abgeschlossen . Er endet zum 30.4.2014 . Im Vertrag wurde vereinbart das beide Parteien auf das Recht einer ordentlichen Kündigung in diesem Zeitraum verzichten ,aber eine außerodrdentliche Kündigung davon nicht betroffen ist . Außerdem wurde mein Sohn in diesen Mietvertrag genommen als Vorwand falls ich nicht meine Miete zahle .Ist das eigentlich Rechtens obwohl er in einer eigenen Wohung wohnt ? Und kann er belangt werden falls ich keine Miete zahle ? Ich möchte ausziehen da die Wohnung erhebliche Mängel aufweißt und mich der Vermieter schon mehrmals beleidigt hat . Somit ist das Vertrauensverhältnis gestört und durch die Mängel (Feuchtigkeit der Wohnung ,Klamme Sachen ) meine Gesundheit in Gefahr . Komme ich mit einer außerordentlichen Kündigung aus dem Vertrag raus ? |
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#2
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AW: Zeitmietvertrag Kündigen
Zitat:
Da bleibt also nur der Weg zum Gesundheitsamt, ein Attest des Hausarztes reicht hier nicht aus. Zitat:
Zitat:
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#3
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AW: Zeitmietvertrag Kündigen
Danke für die Antwort auch wenn sie mir nicht viel geholfen hat
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#4
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AW: Zeitmietvertrag Kündigen
Zitat:
Und kann er belangt werden falls ich keine Miete zahle ? "Belangt" werden, keine Miete zahlen ist ja (leider) keine Straftat, nicht. Aber als was Dein Sohn auch im Vertrag steht, der Vermieter kann sich mit seiner Forderung wenden. Außerordentlich (fristlos) könntest Du nur kündigen wenn die Wohnung unbewohnbar wäre und/oder in dem was der Vermieter sagt und tut eine Straftat zu sehen wäre. Ob von der Wohnung wirklich eine Gefahr für Deine Gesundheit ausgeht solltest Du vom Amtsarzt oder einem anderen Fachmann prüfen lassen. Zitat:
Du siehst etwas anderes als Regenmacher schreibt kann ich Dir auch nicht raten. Geholfen hat Dir Regenmachers Antwort schon. Nur Du erkennst es nicht |
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Stichworte |
kündigung, mangel, mietminderung, mängel, zeitmietvertrag |
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