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Wohnung: Auszug nach 11 Jahren: Renovierung

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 11.03.2011, 09:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 1
Standard Wohnung: Auszug nach 11 Jahren: Renovierung

Hallo Zusammen

ich habe folgende 2 Fragen zum Thema Whg-Auszug und Renovierung (Basis: Einheits-Mietvertrag aus dem Jahr 2000):

1) Wände müssen "getüncht" sein: heisst das grundsätzlich weiss, oder ist bei "getüncht" keine Farbton vordefiniert.

2) Renovierung von Böden, Heizkörpern, Tür- und Fensterrahmen: Muss das nach 11 Jahren Miete bei Auszug der Mieter übernehmen?

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.

mfg
Konrad



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  #2  
Alt 11.03.2011, 11:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wohnung: Auszug nach 11 Jahren: Renovierung

Um zu 1. eine Antwort geben zu können, müsste der komplette Wortlaut dieser Renovierungsklausel bekannt sein.

Zu 2. Auch das müsste im Mietvertrag vereinbart sein. Aber in der Regel umfassen die Schönheitsreparaturen auch das Streichen der Fenster und Rahmen von innen, sowie auch das Streichen von Heizkörpern. Türen und Türrahmen.

Lediglich für die Fußböden (Parkett???) wäre der Vermieter zuständig. Vorausgesetzt es sind keine Schäden über die normale Abnutzung hinaus vorhanden.
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  #3  
Alt 01.04.2011, 22:27
chrissy64
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wohnung: Auszug nach 11 Jahren: Renovierung

Zu deiner Frage1
Ich weiß, dass normalerweise der Farbton vom Vermieter nicht vorgegeben werden kann...es sei denn, im Mietvertrag ist es aufgeführt.
Es muss sich um eine zumutbare Farbe handeln , auch hellblau ginge, Pastellfarben halt.
Soweit ich weiß, keine grellen Farben.

Zu Frage 2
Genau weiß ich darüber nicht bescheid. Ich habe kürzlich gelesen, dass, sofern es nicht anders im Mietvertrag steht, der Mieter, ich glaube nach 5 Jahren(weiß nicht ganz genau)
für diese Schönheitsreparaturen verantwortlich.
Mit Zitat antworten
Antwort

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