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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 10.03.2010, 16:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 4
Standard Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren

Hallo,
habe eine Frage zu meiner Betriebskostenabrechnung für 2009 die am 03.03.2010 erhalten habe. Dort wird das Abwasser und die Müllgebühren nach qm
abgerechnet.Ich bin verheiratet, und habe keine Kinder .Wobei das Frischwasser nach Personenmonate gerechnet wird.
Meine Frage: Ist solche Verrechnung erlaubt,für eine Antwort bedanke ich mich.



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  #2  
Alt 10.03.2010, 16:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren

Die Kosten für Wasser/Abwasser/ Müll können nach Personenzahl oder Wohnungsgröße abgerechnet werden, je nach dem, was im Mietvertrag dazu vereinbart ist. In der Regel wird der Wohnungsgröße der Vorzug gegeben, weil sich die ja nicht ändert im Laufe der Mietzeit.

Ein einmal eingeführter Umlageschlüssel kann aber nicht geändert werden, weil dies eine Änderung des Mietvertrages bedeuten würde.

Eine Aufteilung zwischen Wasser- und Abwasserkosten habe ich bisher noch nicht erlebt, da die Abwassermenge nicht gemessen werden kann und zu 99,999% der Menke Frischwasser entspricht.

http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles...s/1568325.html
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  #3  
Alt 12.03.2010, 05:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren

Aber dann bin ich ja im Nachteil,denn im Hause wohnen Familien mit Kindern.
Oder habe ich da Unrecht?
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  #4  
Alt 12.03.2010, 09:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren

Lau Gesetzgeber (Betriebskostenverordnung) dürfen die "kalten" Nebenkosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Sie müssten sich also ganz weit oben wegen der Ungerechtigkeit beschweren oder Sie treten Ihrem Vermieter auf die Füße, damit er pro Wohnung eine Wasseruhr installiert.

Aber vielleicht gibt es in Ihrem Bundesland schon längst die Vorschrift für Kaltwasserzähler. Sehen Sie bitte selbst:

http://www.exatron.de/download/kaltw...18766fc73291e7
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