|
Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Nebenkostenabrechnung für 29,5 Monate
Hi, ich habe folgendes Problem ich bin vor ca 3-4 Monaten aus meiner alten Wohnung ausgezogen, ich habe in der Zeit in der ich da gewohnt habe (29,5 Monate) nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen. War meine erste Wohnung deswegen hab ich mir da nich wirklich gedanken drüber gemacht, außerdem hab ich nur 35€ Nebenkosten im Monat bezahlt.
Jetzt habe ich allerdings ne Abrechnung für den kompletten zeitraum bekommen, was ja so nicht richtig sein kann. Außerdem wird jetzt meine Kaution einbehalten bis ich die Nebenkosten bezahlt hab(125€ sind noch offen). Ist das so alles korrekt? Gruß, Patrick |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Nebenkostenabrechnung für 29,5 Monate
Zitat:
Betriebskostenabrechnungen müssen immer für jeweils 12 Monate abgerechnet werden. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein. Wenn wir davon ausgehen, dass es in diesem Fall das Kalenderjahr ist, dann wären die Abrechnungen für 2010 und 2011 noch offen. Der Vermieter hat 1 Jahr Zeit die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter beweisbar zuzusenden/übergeben. Weisen Sie die Rechnung zurück. Schreiben Sie nur ganz kurz, dass diese Abrechnung nicht dem "§ 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten" entspricht und verweigern Sie die Zahlung. Soll sich Ihr Exvermieter schlau machen, wo der Fehler liegt. Sie müssen ihn nicht darauf aufmerksam machen. In diesem Lexikon finden Sie alle Informationen zum Thema Mietwohnung. Z.B. unter " B " alles über Betriebskosten: Mietrechtslexikon |
#3
|
|||
|
|||
AW: Nebenkostenabrechnung für 29,5 Monate
Hi, danke für die schnelle Antwort ich werde heute noch ein schreiben an meinen Vermieter verfassen. Wenn es neuigkeiten gibt werde ich diese Posten.
Gruß, Patrick |
|
Stichworte |
betriebskostenabrechnung, kaution, mietkaution, nebenkostenabrechnung |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Nebenkostenabrechnung für 20 Monate / Mietminderung | papillonita | Betriebskosten und Nebenkosten | 3 | 26.10.2011 11:44 |
Drei Monate Kündigungsfrist für Mieter immer gültig? | Alex | Kündigung | 1 | 12.10.2011 13:45 |
Vermieter will 4,5 Monate nach Auszug Geld | mein problem | Kündigung | 1 | 22.09.2011 08:51 |
Stichtag gewerbliche Kündigungsfrist 3 Monate | moschitz | Kündigung | 1 | 16.01.2011 20:31 |
Wochenendgrundstück - Mietvertrag mit Kündigung 6 Monate? | lullemaus | Kündigung | 1 | 14.08.2010 09:10 |