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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Plötzliche Erhöhung der Betriebskoten Vorrauszahlung
Hallo Forum,
ich bewohne eine kleine Wohnung zur Miete. Nun bekam ich die Jahres-Nebenkostenabrechnung. Ich muss etwas nachzahlen, ca. 70 Euro. Das ist ok. Bislang zahle ich pro Monst eine Vorrauszahlung von 40 Euro für Betriebskosten und nochmal 40 Euro für die Heizkosten. Nun erhöht der Vermieter aber die Betriebskosten um 30 Euro pro Monat auf 70 Euro pro Monat. Ist soviel auf einmal zulässig? Gruss N. |
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#2
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AW: Plötzliche Erhöhung der Betriebskoten Vorrauszahlung
Im Sinne des §560 Abs. 4 BGB soll die Erhöhung dem entsprechen, was die Abrechnung als Gesamtkosten ergibt. Demnach sollten wahrscheinlich höchtens 10€ in Ordnung sein.
Wichtiger wäre aber doch, die Abrechnung zu überprüfen. Es kommt häufig vor, dass Fehler enthalten sein können. |
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