|
Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Erbengemeischaft aus zwei Brüdern - vermietetes Haus
Hallo,
wir sind 2 Brüder und werden das Haus unseres Vaters erben. Das Haus ist vermietet, damit unser Vater seine Pflegekosten im Heim bezahlen konnte. Die Hausverwaltung (Miete, Instandhaltung) hatte mein Bruder gemacht, da ich im Ausland lebe und er vor Ort ist. Er hatte Vollmacht über alle Konten. Wir werden vorraussichtlich zu gleichen Teilen erben. Ich schreibe "vorraussichtlich", da ich diese Information mündlich von meinem Vater habe, aber kein schriftliches Testament gesehen habe. Meine Fragen:
Vielen Dank & Grüße |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||||
|
|||||
AW: Erbengemeischaft aus zwei Brüdern - vermietetes Haus
Zitat:
In der Regel bilden Sie mit Ihrem Bruder eine Erbengemeinschaft (Vermietungs-GbR) mit einem Geschäftskonto, auf welchem die Mieten auflaufen und von welchem Ausgaben bezahlt werden. Hiervon können dann auch regelmäßige Entnahmen - je nach Liquidität - erfolgen. Hierzu sollten Sie aber einen steuerlichen Berater befragen, da für diese Personengesellschaft ggf. auch separate Steuererklärungen (sog. Feststellungserklärungen) erstellt werden müssen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich wüsste aber auch nicht, wie Sie sonst neuer Eigentümer der vermieteten Immobilie werden sollten. Für solche Übertragungen braucht man in Deutschland in aller Regel einen Notar, es ist aber auch grundsätzlich möglich, dass das direkt vom Nachlassgericht (eine Abordnung des Amtsgerichts) veranlasst wird. Zitat:
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
AW: Erbengemeischaft aus zwei Brüdern - vermietetes Haus
Vielen herzlichen Dank! Ihre Antwort hilft mir sehr weiter.
|
|
Stichworte |
ausland, erbe ausschlagen, erbengemeinschaft, haus, konteneinsicht, vollmacht |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Haus erben als Nacherbe - das Haus wird vorher verkauft - was nun? | Heinricks | Erbschaft und Erbe | 2 | 30.07.2015 10:26 |
Ein Mieter zwei Unterschriften | mike0070 | Mietvertrag | 1 | 11.12.2012 17:07 |
Teilkündigung bei zwei Hauptmietern | Serafin | Kündigung | 1 | 05.12.2012 07:51 |
Zwei Mieter im Mietvertrag, einer will ausziehen, nur wie??? | electra | Kündigung | 3 | 13.12.2011 13:58 |
Vermietetes Elektrogerät defekt - Wer muss Zahlen? | Foad | Reparaturen und Modernisierung | 3 | 03.03.2009 08:25 |