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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Darlehen geerbt
Hallo zusammen, ich habe eine 2 ETW von meinem verstorbenen Vater geerbt. In einer Wohnung lebt seine Partnerin, deren Nießbrauch ist für beide ETW im Grundbuch eingetragen. Beim letzten Besuch offenbarte sie mir ein Darlehen meines Vaters. Sie sagte, dass ich das Darlehen geerbt habe und nun bezahlen muss. Von der Summe wurden, soweit ich weiß, die Wohnungen saniert, in deren Wohnung eine neue Küche eingebaut und Urlaub. Mein Mann ist dank Corona in Kurzarbeit, ich in Elterzeit. Wir wissen gerade nicht so, wie wir die Rate wuppen sollen. Wieso hat sie Nießbrauch mit allen Rechten und Pflichten in einer schönen Wohnung und ich soll die Verschönerungen bezahlen?
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#2
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AW: Darlehen geerbt
Hallo Helene, entschuldige die verspätete Antwort.
Grundsätzlich ist es so, dass Vermögen, wie auch Verbindlichkeiten geerbt werden. Ihre Unkenntnis von dem Darlehen schützt also nicht vor der Verpflichtung - und der Nießbrauch verbessert die aktuelle Situation auch nicht. Grundsätzlich ist es aber so, dass die Wohnung in Ihrem Eigentum und Vermögen liegt und der Nießbrauch früher oder später ausläuft - dann ist die Wohnung im Idealfall lastenfrei und Sie können auch frei darüber verfügen. Auf dem Weg zum Ziel sollten Sie unbedingt einmal mit Ihrer Bank sprechen. Ich weiß, dass die Banken aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sehr tolerant mit der Stundung / Aussetzung von Raten sind. Vielleicht hilft Ihnen das ja schon, um Ihre Liquidität in der aktuellen Situation zu verbessern. Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
darlehen, nießbrauch |
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