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Fristlose Kündigung wegen nicht einrichtbarem Besichtigungstermin

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 11.11.2010, 17:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 3
Standard Fristlose Kündigung wegen nicht einrichtbarem Besichtigungstermin

Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu folgendem Szenario:

Eine vermietete Wohnung wird verkauft, und der neue Eigentümer kündigt den Mietern direkt bei Eigentumsübergang
wegen Eigenbedarf, da er die Wohnung für sein Kind gekauft hat.
Dies geschieht pünktlich und fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Nochmieter haben sich zu jedem Zeitpunkt höflich und kooperativ verhalten, zahlen ihre Miete pünktlich und legen keinen Einspruch ein, da sie gewillt sind auszuziehen.
Der neue Eigentümer ist mit den 3 Monaten Wartezeit spürbar unzufrieden, und will daher zumindest innerhalb dieser Zeit möglichst viele
Termine vereinbaren, um z.B. Handwerker Ausmessungsarbeiten in der Wohnung durchführen zu lassen.

Zu diesem Zeitpunkt wurden dem neuen Eigentümer innerhalb des letzten halben Jahres schon 6 Besichtigungstermine ermöglicht, darunter ein umfangreicher Ausmessungstermin.
Da die Nochmieter durch berufliche Selbständigkeit und akute Wohnungssuche zeitlich sehr eingespannt sind und
auch keine Vertrauenspersonen die Besichtigungen betreuen können, gestaltet sich die Terminfindung schwierig.

Der Vermieter besteht nun auf einen neuen Ausmessungstermin für die geplanten Einbaumöbel, da die zuständige Firma am letzten Handwerker Termin nicht teilnehmen konnte. Da sich das neue gewünschte Zeitfenster für die Mieter diesmal nicht einrichten lässt, pocht er auf sein vertraglich festgehaltenes Recht die Wohnung besichtigen zu dürfen, und schickt einhergehend eine Abmahnung mit angedrohter Öffnung der Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher. Darüber hinaus droht er wie gewohnt mit einer fristlosen Kündigung. Die Ausstehende Kündigungsfrist beträgt zu diesem Zeitpunkt noch ca. 1,5 Monate.

Die Fragen sind nun:

1) Hat der Vermieter das Recht einen oder gar mehrere Planungstermine für zukünftige private Einrichtungen zu erzwingen?
2) Im Mietvertrag ist festgehalten, das dem Vermieter grundsätzlich Zutritt zur Wohnung zu gewährleisten ist. Wie weit geht das Besichtigungsrecht des Vermieters wenn es nicht näher beschrieben ist?
3) Kann der Vermieter aufgrund eines beruflich nicht einrichtbaren weiteren Termins eine fristlose Kündigung aussprechen?
4) Kann der Vermieter eine Öffnung der Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher zu diesem Zweck erwirken?
5) Wie oft und in welchem Zeitraum muss der Mieter eine Begehung der Wohnung ermöglichen?

Vielen Dank im voraus...



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  #2  
Alt 11.11.2010, 18:36
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen nicht einrichtbarem Besichtigungstermin

Hallo, gleich zu Ihren Fragen:

Der Vermieter hat das Recht, dass er nach Absprache die Wohnung betreten darf oder ausmessen lassen darf oder Sonstiges. Dennoch gilt eine beidseitige Absprache. Somit muss sich auf einen Termin verständigt und geeinigt werden.

Eine fristlose Kündigung auszusprechen, nur weil der Mieter vielleicht Termine ablehnen muss, nur weil er beruflich eingespannt ist, ist meiner Meinung nach nicht gültig. Hier sollte immer ein Ersatztermin angeboten werden - kann der Vermieter dieser nicht annehmen, muss sich eben geeinigt werden, bis es beiden passt!

Ich wüsste nicht warum ein Gerichtsvollzieher die Wohnung öffnen sollte. Dies gilt eigentlich nur bei Zahlungsversäumnissen oder einer Räumungsklage. Außerdem bin ich der Meinung, dass so eine Maßnahme nicht kurzfristig umgesetzt werden kann.

Wie oft und in welchem Zeitraum ein Vermieter die Wohnung begehen idarf, ist meiner Kenntnis nach nicht geregelt. Ich denke hier sollte ein gesundes Mittelmaß gefunden werden - wer will schon alle 7 Tage Besuch vom Vermieter haben.

In Ihrer Situation ist es jetzt vielleicht etwas anderes, aber sobald das Abmachen von Terminen zur Schikane wird, denke ich dass das Maß voll ist.

Fazit: Wenn ein Terminvorschlag des Vermieters nicht eingehalten werden kann, dann machen Sie einen Gegenvorschlag und finden Sie einen gemeinsamen Termin! Eine fristlose Kündigung ist blank gesagt "Schwachsinn" da Sie selbst dann Ihre Räumungsfrist auf Grund von Härtefallregelungen verlängern lassen können und es sind ja nur noch 45 Tage in der Wohnung ...


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  #3  
Alt 11.11.2010, 20:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen nicht einrichtbarem Besichtigungstermin

Vielen Dank für die schnelle und bestärkende Antwort.
Prinzipiell sind wir ja gar nicht gegen einen Termin, wie gesagt, haben wir
es ja schon sechs mal ermöglicht. Obwohl wir hierzu jedesmal von vorneherein in sehr unverschämter und paragraphenschwingender Art behandelt wurden. Der Vermieter hat diesmal jedoch ein Zeitfenster im Kopf, welches uns unmöglich ist einzurichten. Davon will er aber nicht abweichen. Es geht diesmal wie gesagt NICHT um Modernisierungsmaßnahmen oder andere mehr oder weniger dringende Tätigkeiten, sondern um Einbauschränke für den Sohn.

Generell wird in keinster Weise ein Schritt auf uns zu gemacht. Der vor uns liegende Umzug wird wohl zwischen die Weihnachts Feiertage fallen, und uns in jedem Fall einige Tausend Euro kosten. Mündliche Zusagen bezüglich einer Unterstützung zB. bei der Wohnungssuche werden auch nicht eingehalten. Dennoch werden wir so behandelt, als wäre es eine Frechheit von UNS, daß wir überhaupt in unserer Wohnung wohnen.
Kann man denn wenigstens in einem bestimmten Zeitrahmen bestimmen, wann man sich für Ihn frei nimmt? Bisher hieß es immer innerhalb der, dem Wunschtermin folgenden 3 Tage. Bei uns wäre es zB. halt erst 2 Wochen später möglich.
Das ganze fühlt sich so an, als wolle er ein kindisches Kräftemessen abhalten...daran sind wir aber überhaupt nicht interessiert.
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  #4  
Alt 12.11.2010, 10:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen nicht einrichtbarem Besichtigungstermin

Sie haben in den vergangenen 6 Wochen 6 Termine möglich gemacht und das ist ausreichend. Wenn der neue Eigentümer nicht in der Lage ist, seine Handwerker zu koordinieren, ist es sein und nicht Ihr Problem.

Weitere Terminwünsche müssen sich einzig danach richten, wann Sie Zeit haben und nicht wann der neue VM es will. Drohungen mit Gerichtsvollzieher und fristloser Kündigung sind nur einfach kindisch und zeigen wes Geistes Kind Ihr Vermieter ist.
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  #5  
Alt 12.11.2010, 13:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen nicht einrichtbarem Besichtigungstermin

Vielen Dank für die Antwort.
Es waren 6 Termine im letzten halben Jahr, nicht in den letzten 6 Wochen. Ich werde heute schriftlich darauf reagieren, und ein paar gerechtfertigte Bedingungen stellen, ohne deren Einhaltung vorerst kein Termin mehr zustande kommen wird. Selbst wenn er nach seinem Prozedere Recht bekommen sollte, wird der "rechtliche" Weg sein Vorhaben um keinen Tag beschleunigen. Es hätte von Anfang an problemlos laufen können, wenn man uns einfach mal mit einem Mindestmaß an Respekt und Kompromissbereitschaft begegnet wäre.
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