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Kündigung vor Einzug

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 04.12.2013, 10:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.12.2013
Beiträge: 1
Standard Kündigung vor Einzug

Sehr geehrte Damen und Herren
Am 20.11.2012 schloss ich einen Mietvertrag zum 1.3.2014 ab, nun möchte ich diese Wohnung aus folgenden Gründen nicht beziehen.
Ein Zimmer riech nach Ammoniak und in der Wohnung gibt es keinen Herdanschluss und der Gasanschluss wurde entfernt.
Neue Steckdosen müsste ich auf eigene Kosten montieren lassen!
Ich selber habe auf dieses nicht geachtet, gestern waren wir dort zum vermessen und stellten diese Mängel fest.
Einen Schlüssel der Wohnung habe ich noch nicht erhalten, eine Kaution von 500 von 900 Euro wurden schon überwiesen.

Könnte ich vorab Kündigen zum 3.1.2014 ? Kann bedingt der Mängel fristlos kündigen?

Danke für hilfe
Grüße Alex



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  #2  
Alt 04.12.2013, 16:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung vor Einzug

Zitat:
Könnte ich vorab Kündigen zum 3.1.2014 ?
Nein! Ihre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wenn Sie es noch schaffen, diese Kündigung persönlich zu übergeben, dann endet das Mietverhältnis am 28.02.2014.

Zitat:
Kann bedingt der Mängel fristlos kündigen?
Auch nein!
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
einzug, fristlose kündigung, gas, herd, kaution, kündigung, kündigungsfrist, mängel, schlüssel


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