Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Wie lange Kündigungsfrist - Alter Mietvertrag!

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.06.2011, 13:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.06.2011
Beiträge: 2
Daumen runter Wie lange Kündigungsfrist - Alter Mietvertrag!

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen...
Hallo miteinander!

Wir wohnen in unserem gemieteten 1-Familienhaus seit 14 Jahren, sind ursprünglich zum 1.4.98 eingezogen und hatten einen 10-Jahres-Vertrag, dieser endete am 31.3.2008. Dann, laut Mietvertrag, verlängert sich das Mietverhältnis um jerweils ein Jahr, wenn eine der beiden Parteien nicht spätestens 12 Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.

Ich muß zugeben, wir haben die Kündigungsfrist nicht wirklich beachtet... wir haben mit einer 3-monatigen Frist gekündigt zu Ende September 2011.
Alle, die wir fragten (Laien), sagten, daß es diese lange Kündigungsfrist nicht mehr gäbe, es seien immer 3 Monate.

Heute bekam ich von unserem Vermieter ein Schreiben:
... Nach Prüfung des Mietvertrages komme ich allerdings zu dem Ergebnis, dass der Vertrag nach § ... nicht zum 30.9.11 endet. Der Vertrag läuft bis 31.3.2013, da doie Kündigung erst nach dem 31.3.2011 einging.

Kann mir jemand verbilndlich mitteilen, ob der Vermieter auf diese lange Kündigungsfrist bestehen kann?
Falls ja: Wie steht es, wenn ich Nachmieter stelle, die das Haus so weitermieten würden?
Angenommen, ich finde Nachmieter, die das Haus so mieten würden, zu der Miete, die wir jetzt auch zahlen. Kann der Vermieter dann hergehen und sagen, er will ... mehr Miete. Bei einer Mieterhöhung würden potentielle Nachmieter vielleicht abspringen... Wieviel dürfte er denn erhöhen und potentielle Nachmieter müssten es tolerieren?

Noch ein kurzes weiteres Problem, aber zweitranging: Der Vermieter schrieb in seinem Schreiben weiter: Ich möchte darauf hinweisen, daß neben der Miete auch die Kosten aus Grundsteuer sowie Gebäude- und Elementarschadenversicherung von Ihnen zu tragen sind. Ich übergebe Ihnen für die Jahre 2009-2011 eine Zusammenstellung dieser Kosten.
(rund 2400 Euro)
Dies hat er uns noch nie in Rechnung gestellt, ist das zulässig?

Oh, ich bin fix und fertig. Ich kann es mir sicher nicht leisten, für rund 20 Monate die Miete doppelt zu zahlen. Bitte, wer kann mir raten?

Vielen Dank und liebe Grüße
Crola



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 25.06.2011, 14:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wie lange Kündigungsfrist - Alter Mietvertrag!

Zitat:
Zitat von Crola Beitrag anzeigen

Ich muß zugeben, wir haben die Kündigungsfrist nicht wirklich beachtet... wir haben mit einer 3-monatigen Frist gekündigt zu Ende September 2011.
Alle, die wir fragten (Laien), sagten, daß es diese lange Kündigungsfrist nicht mehr gäbe, es seien immer 3 Monate.

Für Ihren sogenannten Altvertrag (weil er vor der Mietrechtsreform 2001 abgeschlossen wurde) gilt das aber nicht unbedingt. Hier kommt es darauf an, wie diese Verlängerungsklausel vereinbart wurde. Ist das eine individuelle Vereinbarung gewesen, oder wurden in dem Formularvertrag nur die Zeiten/Jahreszahlen eingetragen?

Kann mir jemand verbilndlich mitteilen, ob der Vermieter auf diese lange Kündigungsfrist bestehen kann?

Dies kann Ihnen nur jemand sagen, der von Berufs wegen Rechtsauskünfte erteilen kann. Und zwar ein Anwalt, vorteilhaft einer für Mietrecht.

Falls ja: Wie steht es, wenn ich Nachmieter stelle, die das Haus so weitermieten würden?

Siehe obige Antwort.

Angenommen, ich finde Nachmieter, die das Haus so mieten würden, zu der Miete, die wir jetzt auch zahlen. Kann der Vermieter dann hergehen und sagen, er will ... mehr Miete. Bei einer Mieterhöhung würden potentielle Nachmieter vielleicht abspringen... Wieviel dürfte er denn erhöhen und potentielle Nachmieter müssten es tolerieren?

Wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vermerkt ist, muss ein Vermieter keine Nachmieter akzeptieren.

Noch ein kurzes weiteres Problem, aber zweitranging: Der Vermieter schrieb in seinem Schreiben weiter: Ich möchte darauf hinweisen, daß neben der Miete auch die Kosten aus Grundsteuer sowie Gebäude- und Elementarschadenversicherung von Ihnen zu tragen sind. Ich übergebe Ihnen für die Jahre 2009-2011 eine Zusammenstellung dieser Kosten.
(rund 2400 Euro)
Dies hat er uns noch nie in Rechnung gestellt, ist das zulässig?

Hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Wenn dort z.B. die Zahlung der Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung vereinbart ist, dann kann er diese Kosten ab 2010 erheben. Für die Jahre davor ist der Drops gelutscht.
Den wirklichen Rat, den Sie beherzigen sollten, wäre dieser: Termin beim Anwalt für Mietrecht machen und mitsamt Mietvertrag und den Schreiben des Vermieters in die Kanzlei. Eine andere Möglichkeit wäre, Sie scannen die Dokumente ein und wenden sich an einen Anwalt hier im Forum

http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html .

Die Dokumente können Sie dann bei Bedarf dem Anwalt übermitteln.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.06.2011, 15:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.06.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Wie lange Kündigungsfrist - Alter Mietvertrag!

Hallo Regenmacher,

...verlängert sich das Mietverhältnis um jerweils ein Jahr, wenn eine der beiden Parteien nicht spätestens 12 Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.
...
Dies wurde mit Schreibmaschine in eine Leerzeile eingetragen. Was spielt das für eine Rolle?

Danke für die bisherige Antwort.

Da ich beruflich sehr angespannt bin, gleich die nächste Frage: die hier angebotete online-Beratung ist nur eine einmalige Beratung oder würde mir der beratende Anwalt auch einen Brief aufsetzen oder ist es dann immer der Gleiche bei mehreren Beratungen?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.06.2011, 17:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wie lange Kündigungsfrist - Alter Mietvertrag!

Auf der Seite, die ich Ihnen genannt habe, ist doch alles erklärt.

Ich habe bisher noch keinen Anwalt in Anspruch genommen.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kündigungsfrist und Aufnahme in Mietvertrag cif07 Mietvertrag 2 25.03.2011 20:08
Kündigungsfrist alter Mietvertrag flipper8870 Kündigung 1 23.11.2010 16:31
1 Jahr Kündigungsfrist - komme ich aus dem Mietvertrag raus? Jenny1975 Kündigung 6 28.10.2010 20:44
Kündigungsfrist bei Mietvertrag mit Dienstverhältnis magnum Kündigung 1 04.01.2010 18:46
Kündigungsfrist mündlicher Mietvertrag Dorfhinkel0815 Mietvertrag 3 11.08.2009 17:08


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:03 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
Wie lange Kündigungsfrist - Alter Mietvertrag!