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Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.05.2011, 14:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2011
Beiträge: 2
Standard Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung

Hallo,
kann einem Mieter gekündigt werden, der wegen einer Krebserkrankung zu 50% behindert ist?
Ist ein Widerspruch in so einem Fall erfolgreich?
Es ist klar, dass das das Gericht entscheiden muss. Gibt es aber auch andere Erfahrungen, in denen beschrieben wird, dass ein Gericht von vornherein eine Klage nicht zulassen würden?

mfg



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  #2  
Alt 21.05.2011, 14:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung

Diese Frage kann aus dem einfachen Grund nicht beantwortet werden, weil das nur ein Gericht fallweise entscheidet.
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  #3  
Alt 21.05.2011, 19:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung

Das habe ich ja oben geschrieben, dass das die Gerichte entscheiden müssen, aber vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen gesammelt zu diesem Thema?

mfg
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  #4  
Alt 21.05.2011, 19:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung

Personen, die damit Erfahrungen gesammelt haben, finden Sie eher in Sozialhilfe-Foren, bei den Sozialverbänden (VdK) oder in entsprechenden Selbsthilfegruppen.

Aber letztendlich entscheidet immer ein Gericht und diesen Weg sollten Sie dann mit einem Anwalt für Sozialrecht beschreiten.
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