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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung
Hallo,
kann einem Mieter gekündigt werden, der wegen einer Krebserkrankung zu 50% behindert ist? Ist ein Widerspruch in so einem Fall erfolgreich? Es ist klar, dass das das Gericht entscheiden muss. Gibt es aber auch andere Erfahrungen, in denen beschrieben wird, dass ein Gericht von vornherein eine Klage nicht zulassen würden? mfg |
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#2
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AW: Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung
Diese Frage kann aus dem einfachen Grund nicht beantwortet werden, weil das nur ein Gericht fallweise entscheidet.
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#3
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AW: Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung
Das habe ich ja oben geschrieben, dass das die Gerichte entscheiden müssen, aber vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen gesammelt zu diesem Thema?
mfg |
#4
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AW: Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung
Personen, die damit Erfahrungen gesammelt haben, finden Sie eher in Sozialhilfe-Foren, bei den Sozialverbänden (VdK) oder in entsprechenden Selbsthilfegruppen.
Aber letztendlich entscheidet immer ein Gericht und diesen Weg sollten Sie dann mit einem Anwalt für Sozialrecht beschreiten. |
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