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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Bedrohung durch Mieter
Hallo, ich habe seit Mai eine DG-Wohnung in meinem Haus vermietet. Zwei Monate war fast alles ok, dann begannen die Probleme. Die Mieter putzen nicht, schlagen Türen zu jeder Tag- und Nachtzeit (absichtlich), trampeln laut auf dem Fußboden rum, daß man es noch zwei Stockwerke tiefer hören kann und sie lüften und reinigen die Wohnung unzureichend, so daß aus der Wohnung ein unerträglicher Gestank in das Treppenhaus dringt. Daraufhin habe ich eine erste Abmahnung erteilt.
Als Reaktion wurde dann stundenlang im Haus gebrüllt mit übelsten Ausdrücken. Wixer und Hurensohn sei nur mal als Beispiel erwähnt. Die gerufene Polizei hat natürlich nichts gemacht. Jetzt werfen sie sogar Müll in den Hausflur und bespucken meine Wohnungstür, bedrohen mich und meine schwangere Frau. Originaltext: Ich trete dir dein Kind aus dem Bauch! Die Mietzahlung bekomme ich seit drei Monaten nur zu 50 %. Mein Anwalt sieht keine rechtliche Handhabe zur fristlosen Kündigung oder anderen Maßnahmen. Was kann ich unternehmen? Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von VermieterXXS (21.09.2009 um 21:54 Uhr) |
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#2
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AW: Bedrohung durch Mieter
Als erstes den Anwalt wechseln und gleichzeitig wegen Unfähigkeit bei der Anwaltskammer melden.
Die Möglichkeiten einem unliebsamen Mieter zu kündigen, sind aus Vermietersicht leider sehr gering. Aber hier ist eine: 1. Wenn der Mieter mit der Entrichtung der Miete für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teiles der Miete in Verzug ist. http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ao_vermiet.htm 2. Die anhaltende Störung des Hausfriedens, einschließlich der Bedrohung der schwangeren Ehefrau. http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...end_hausfr.htm |
#3
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AW: Bedrohung durch Mieter
Auch hier noch einmal ein zusammengefasster Text aus unserem Portal zur Informationsergänzung:
Gründe für die fristlose Kündigung durch den Mieter Und dem Anwalt sollte man wirklich mal das Gesetzbuch um die Ohren schlagen ...
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