|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat
Hallo Liebe leute
Ich habe meine Wohnung am 04.06 gekündigt. Im Mietvertrag steht: Eine ordentliche Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum ablauf des übernächsten Monats zulässig. Also der 4.06 war der 3. Werktag, wenn ich richtig bin Samstag, Montag, Dienstag. Aber was ist denn nun der übernächste Monat davon? Der 31.07 oder 31.08? grüße Ricardo |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat
Das ist zu schwer für mich.
|
#3
|
|||
|
|||
AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat
ok, ist zumindesten eine erliche antwort. wenn jemand dazu was einfällt. bitte schreiben
|
#4
|
||||
|
||||
AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat
Bitte lesen Sie einmal hier:
Ordentliche Kündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt Kurzfassung: Wenn Sie mit Schreiben vom 04.06.2013 gekündigt haben, können Sie zum 30.09.2013 ausziehen. Dritter Tag zum Übernächsten Monat bedeutet: Wenn die Kündigung bis zum 03.06.2013 zugestellt gewesen wäre, könnten Sie zum übernächsten Monat ausziehen (nächster Ende Juli, übernächster Ende August). Da Ihre Kündigung aber erst am 04.06.2013 geschrieben wurde (nicht zugestellt), können Sie erst am 30.09.2013 ausziehen! Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#5
|
|||
|
|||
AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat
Hallo, Danke für die Antwort
Da der 04.06 der 3 Werktag war ist es noch der 31.08 Danke |
#6
|
|||
|
|||
AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat
Zitat:
Es spielt letztlich keine Rolle, wann Sie die Kündigung geschrieben haben, sondern wann die Kündigung beim Vermieter eingegangen ist. Die Kündigungsfrist wäre nur dann der 31.08., wenn die Kündigung am 3. Werktag (hier 04.06.) dem Vermieter zugestellt wurde. |
#7
|
|||
|
|||
AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat
Hallo
Was sicher. ich habe Die Kündigung ihm am 04.06 Persönlich gegeben! |
#8
|
|||
|
|||
AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat
Wo sehen Sie da bei mir eine Unsicherheit?
Wenn die persönliche Übergabe am 04.06. erfolgt ist, wo gäbe es denn dann noch ein Problem? Es sei denn, der Vermieter würde diesen Zugang bestreiten. |
#9
|
|||
|
|||
AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat
Nach meiner Rechnung wäre es auch der 31.8.
Mit der selben Begründung wie von Sange beschrieben. |
#10
|
|||
|
|||
AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat
Zitat:
Ihre Rechnung zählt aber hier leider nicht, sondern das was in § 573c Abs.1 gesetzlich geregelt ist. |
|
Stichworte |
kündigung, kündigungsfrist, ordentliche kündigung |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Einen Monat früher ausgezogen - Anspruch auf geminderte Mietzahlung? | annizahra | Rechte und Pflichten | 3 | 04.11.2012 15:00 |
Darf Mieter nach unterschriebener Kündigung Mietzahlungen im Monat staffeln? | Bib12 | Kündigung | 3 | 10.06.2012 13:44 |
Trotz fristgerechter Kündigung weiteren Monat zahlen? | Lykra | Kündigung | 1 | 23.05.2012 17:50 |
Mietvertrag nach einem Monat gekündigt... | akasha | Mietvertrag | 1 | 02.01.2012 09:38 |
Ein Monat Mietrückstand - fristgerechte Kündigung | Sommer1966 | Kündigung | 3 | 18.01.2011 20:38 |