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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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Mieterhöhung schriftlich oder per E-Mail!?
Guten Morgen erst einmal.
Seit September 2010 wohnen wir in unserer Wohnung. Vor kurzem erhielt ich von unserem Vermieter eine SMS das er die Miete und die Heizkosten erhöhen muss. (Heizkosten im Mietvertrag als feste Pauschale). Vor 2 Tagen erhielten wir eine Email mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011. Am Ende der Email steht die Vom Vermieter angekündigte Erhöhung. Es steht lediglich drauf das er zum 01.03. die neue Miete haben will. Ich bat ihn nun uns eine Auflistung der Mieterhöhung zu schicken, da ich die Erhöhung nicht nachvollziehen kann. Bisher ist leider nichts eingetroffen. Aus Erfahrung mit diesem Vermieter vermute ich das er die Auflistung der Erhöhung wieder per Email schicken wird. Ist das Rechtens? Ich habe im Internet schon des öfteren gelesen das eine Mieterhöhung schriftlich mit Begründung erfolgen muss. Müssen wir die Mieterhöhung annehmen wenn wir nichts schriftliches haben?? Schonmal danke im Voraus. M. Olléon |
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Stichworte |
e-mail, mieterhöhung |
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