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Mieterhöhung schriftlich oder per E-Mail!?

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 23.02.2012, 09:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2012
Beiträge: 4
Standard Mieterhöhung schriftlich oder per E-Mail!?

Guten Morgen erst einmal.

Seit September 2010 wohnen wir in unserer Wohnung. Vor kurzem erhielt ich von unserem Vermieter eine SMS das er die Miete und die Heizkosten erhöhen muss. (Heizkosten im Mietvertrag als feste Pauschale).

Vor 2 Tagen erhielten wir eine Email mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011. Am Ende der Email steht die Vom Vermieter angekündigte Erhöhung. Es steht lediglich drauf das er zum 01.03. die neue Miete haben will.

Ich bat ihn nun uns eine Auflistung der Mieterhöhung zu schicken, da ich die Erhöhung nicht nachvollziehen kann. Bisher ist leider nichts eingetroffen.

Aus Erfahrung mit diesem Vermieter vermute ich das er die Auflistung der Erhöhung wieder per Email schicken wird. Ist das Rechtens?

Ich habe im Internet schon des öfteren gelesen das eine Mieterhöhung schriftlich mit Begründung erfolgen muss.

Müssen wir die Mieterhöhung annehmen wenn wir nichts schriftliches haben??

Schonmal danke im Voraus.

M. Olléon



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  #2  
Alt 23.02.2012, 11:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mieterhöhung schriftlich oder per E-Mail!?

Darauf lässt sich erst antworten, wenn weitere Daten genannt werden. Was haben Sie gemietet, Wohnung im Mehrfalienhaus, Wohnung im 2 Familienhaus mit dem Vermieter unter einem Dach?

Was genau ist im Mietvertrag zu der Thematik vereinbart?

Ein Mieterhöhungsverlangen sollte so aussehen: Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete

Und es genügt, wenn dieses Verlangen in Textform vorgetragen wird, daher sind Mails und Faxe ausreichend. Bei einer SMS hätte ich Bedenken, ob die Länge der Mitteilung ausreicht.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 26.02.2012, 11:54
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mieterhöhung schriftlich oder per E-Mail!?

Leider sind nicht ausreichend Informationen vorhaneden, um das Verlangen der Mieterhöhung zu beurteilen.

Jedoch kann ich Ihnen sagen, dass der E-Mail Verkehr mittlerweile durchaus anerkannt ist.
Lesen Sie hierzu bitte dieses Thema, welches Aufschluss geben sollte:
http://www.forum-recht-einfach.de/mi...echt-1421.html


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e-mail, mieterhöhung


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