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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Kann mündliche Zusage nach sieben Jahren grundlos zurückgenommen werden?
Hallo zusammen!
Bei meinem Einzug vor sieben Jahren in ein 4 Parteienhaus wurde mir das Nutzungsrecht für einen Teil des Gartens zugesagt. Auch die anderen Mieter haben jeweils ein Teilstück des Gartens zugewiesen bekommen. Im Mietvertrag wurde das aber nicht festgehalten. Seit heute hat mein Vermieter mir nun, ohne Begründung und aus mir vollkommen unerklärlichen Gründen, die Nutzung untersagt. Einzige Aussage: die Gartennutzung ist kein Bestandteil des Mietvertrags. Bis jetzt hat es diesbezüglich nie Probleme gegeben. Den anderen Mietern im Haus ist die Nutzung nicht entzogen worden. Jeder ist für seinen Teil selber verantwortlich, d.h., den Rasen zu mähen. Bei der Gestaltung wurde uns ebenfalls freie Hand gelassen. Ausser einem Tisch mit 4 Stühlen, einem Grill und ein par Blumentöpfe habe ich nichts dort aufgestellt. Also weder Chaos noch dramatische Veränderungen durchgeführt! Obwohl ich in diesem Sommer nur ganze 3x dort gesessen habe und keinen Lärm gemacht habe, scheint mein Vermieter jetzt ein Problem damit zu haben. Einzige Erklärung die ich dafür habe ist die Mutter meines Vermieters. Sie bewohnt das Grundstück nebenan und läuft mehrmals am Tag Patrouille bei uns, nicht ohne ständig etwas zu bemängeln. Da sie mir gegenüber schon mehrmals einen sehr unverschämten Ton angeschlagen hat und mich irgendwelcher unhaltbaren Dinge bezichtigt, habe ich mir letzte Woche ihren Ton verbeten. Racheakt??? Jetzt meine Frage; kann ich dagegen angehen oder darf mein Vermieter mir so ohne weiteres die Nutzung untersagen? Gilt nicht nach 7 Jahren so etwas wie Gewohnheitsrecht? Bin gespannt auf eure Antworten! |
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#2
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AW: Kann mündliche Zusage nach sieben Jahren grundlos zurückgenommen werden?
Hallo Gabi,
1. Ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht, auch wenn irgendwas 7 Jahre so gehandhabt wurde. 2. Mündliche Vereinbarungen sind natürlich auch gültig, wo kämen wir da hin, wenn das Wort keine Gültigkeit mehr hätte. 3. Das Problem bei mündlichen Vereinbarungen ist einzig die Beweisbarkeit, wenn die Gegenseite von einem Gedächtnisschwund befallen wurde. Da Sie aber Zeugen haben, sollten Sie mit deren "Aussagen" dem Gedächtnis des Vermieters auf die Sprünge helfen. |
#3
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AW: Kann mündliche Zusage nach sieben Jahren grundlos zurückgenommen werden?
Hallo Rregenmacher,
danke für die Antwort. Ich habe ihm jetzt erst einmal eine Mail geschrieben und um ein friedliches Gespräch gebeten. Natürlich werde ich da auch die anderen Mieter zitieren und Notfalls zu diesem Gespräch hinzuholen. Wenn das alles nichts nutzt, kann er auch sehen wer dann dort in Zukunft den Rasen mäht..... |
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Stichworte |
garten, gewohnheitsrecht, nutzung, nutzungsrecht |
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