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Mietvertrag bei Einzug gekündigt - Welche Pflichten?!
Mein Thema ist etwas komplex:
Am 4.1. unterschrieb ich einen Mietvertrag zum 1.2.2012. Da ich damals etwas neben der Spur (Fieber, krank etc) war, habe ich damals nicht alles richtig verstanden und weil mein Arbeitgeber auf einen Wohnort bei meiner Arbeitsstätte drängt unterschrieb ich den Vertrag. Da der Vertrag jedoch ziemlich suspekt ist und ich nun ein passenderes Objekt+Vermieter gefunden habe, kündige ich bei Einzug 1.2.2012 die Wohnung zum 30.04.2012. Welche gesetzlichen Pflichten habe ich? Da die Wohnung von mir mit ein paar farbigen Wänden übernommen wird und ein paar kleine Mängel aufweist - bin ich hier verpflichtet diese zu verbessern? z.b alle Wände weiss? Auch hat der Vermieter einen Zusatz in dem die vorhandene Küche mit 10 Euro/Monat berechnet wird UND zusätlich soll ich für alle Schäden an den Geräten etc aufkommen! Ist das erlaubt? Im Vertrag steht auch leider, dass ich bei Einzug UND bei Auszug renovieren muss (weiß+Raufaser). Ich habe mir diese Suppe leider selber eingebrockt.....und ich möchte "nur" das tun, wozu ich gesetzlich verpflichtet bin. Auch steht im Vertrag, dass ein ortsansässiger Handwerker die Renovierungsarbeiten zu machen hat. Ist das ok? Ich bin selber sehr handwerlich geschickt und mein Vater ist Handwerker. Kann ich das nicht auch selbst erledigen, wenn ich dies muss? Eine weitere Frage: Wenn ich dem Vermieter die Kündigung gebe, wie lasse ich mir am besten diese Bestätigen? Einschreiben? Oder gibt es hier einen Vordruck? Ich würde mich riesig über fachliche Antworten freuen! Danke - PS. ich bin in der Rechtschutzversicherung auch abgesichter (zwar mit 150 Euro selbstbeteiligung aber ich kann mir einen Anwalt nehmen) Auch kann ich gerne den Vertrag online stellen, damit bei inhaltlichen Fragen dirket nachgeschaut werden kann. |
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Stichworte |
kündigung, schönheitsreparaturen |
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