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Mietvertrag ohne Miete (BUKG §10 Abs 3) Soldat

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  #1  
Alt 17.08.2010, 18:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 1
Standard Mietvertrag ohne Miete (BUKG §10 Abs 3) Soldat

Hi liebe Community,

schon des öfteren fand ich hier eine gute Antworten auf diverse Fragen. Mein Zenario: Nach langem Umbau bei den Eltern meiner Freundin haben wir eine seperate Einliegerwohnung in deren Haus gebaut. Meine Freundin und ich haben diese 80qm wohnung in ihrem Haus vor 3 wochen bezogen. Zu meiner Frage: Ich bräuchte einen Mietvertrag, jedoch ohne Eintragung von Mieteinnahmen. Die Mutter möchte keine "offizielen" Mieteinnahmen haben wegen den Steuerabgaben oder so?.Die Mutter läßt uns umsonst wohnen aber mit einem Mietvertrag. Geht dass? Ich bin Soldat und bekomme Umzugkostenvergütung zugesagt. Mein Sachbearbeiter sagte er bräuchte noch einen Mietvertrag, damit er nach voll ziehen kann das ich auch dort wirklich wohnen würde. Um dann die Wohnung nach BUKG §10 Abs 3 an zu erkennen. Es geht hier um knapp 1200 Euro. Ich hoffe ich hab jetzt nichts vergessen und ihr wißt was ich meine, kennt sich ja nicht jeder mit Soldaten oder Beamten Rechtlinien aus.

Gruß un danke schon mal im vorraus.



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  #2  
Alt 18.08.2010, 14:51
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietvertrag ohne Miete (BUKG §10 Abs 3) Soldat

Hallo spyisgodlike,

grundlegend ist zu sagen, dass es sich in einem unentgeltlichen Falle nicht um einen Mietvertrag handeln würde, sondern um eine Leihe.

Schauen Sie mal hier, da können Sie weitere Informationen dazu erhalten:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm


Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

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