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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?
Liebe Leute,
bisher hat mir dieses Forum bei meinen Fragen immer weiterhelfen können, weshalb ich mich bei einer aktuellen Fragestellung wieder an euch/Sie wenden möchte, die sich höchstwahrscheinlich recht schnell beantworten lässt: Szenario: Eine bisher aus 3 Personen bestehende WG (allesamt Hauptmieter) möchte zur Kostensenkung eine 4. Person mit aufnehmen. Die Wohnung verfügt über 4 Räume, der Mietvertrag ist ein Standardvertrag ohne besondere Klauseln in dieser Hinsicht. Fragen: 1. Darf der Vermieter diese Absicht unterbinden? Bzw. ist seine Zustimmung Voraussetzung? Welche Möglichkeiten hat er zur Intervention? 2. Gibt es einen Vorteil, wenn der 4. Bewohner einen Untermietvertrag mit einem der bereits in der Wohnung lebenden Personen abschließt bzw. ist hier eine Zustimmung des Vermieters nötig? Besten Dank im Voraus! |
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AW: 3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?
Egal wie Sie es drehen wollen, Sie brauchen immer die Erlaubnis des Vermieters. Wenn Sie ihn mit Worten nicht überzeugen können bleibt ihnen nur der Weg vors Gericht.
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#3
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AW: 3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Die Frage wurde bisher nur gestellt, um die Verhältnisse zu kennen, bevor sich an den Vermieter gewandt wird. Das Verhältnis zu ihm ist zwar in Ordnung, nur hält er seine Absicht nicht hinterm Berg, die WG aus seiner Wohnung zu bekommen, weil er der Ansicht ist, diese dann teurer neu vermieten zu können. Deswegen würde er womöglich versuchen, den Bewohnern Steine in den Weg zu legen. Zwar sollte die Geschichte nicht vor Gericht gehen, wenn dem aber so wäre, wie wären die Chancen dabei abzuschätzen bzw. würde der Aufwand sich lohnen? Kann der Vermieter denn auch dort einfach aus Prinzip und ohne Angabe von Gründen Recht bekommen? Ein WG-Bewohner ist Mitglied im DMB. Würde die dort inbegriffene Rechtsschutzversicherung denn für solche Anliegen aufkommen? Geändert von Schorsche (08.07.2015 um 16:00 Uhr) Grund: Rechtschreibung |
#4
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AW: 3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?
Zitat:
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#5
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AW: 3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?
Hallo,
also ich würde einfach mal nachsehen, vielleicht steht diesbezüglich etwas im Mietvertrag schon drinnen, was euch weiter hilft. Bei uns steht zum Beispiel, dass so was nicht gestattet ist. Du musst sowieso mit dem Vermieter reden, dieser kann es auch verbieten, da ihr einen Mietvertrag mit 3 Mietern abgeschlossen hat und dieser anscheinend gültig ist! Wenn ihr ihn aber einfach nett fragt und ihm eure Situation schildert und ihm versichert, dass das nichts verändert an der Situation, wird er euch das aber vielleicht gestatten. |
#6
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AW: 3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?
Würde die dort inbegriffene Rechtsschutzversicherung denn für solche Anliegen aufkommen?
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Stichworte |
hauptmieter, untermietvertrag, vermieter, wohngemeinschaft |
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