Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Auszug - was muss ich tun?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.09.2011, 14:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2011
Beiträge: 2
Standard Auszug - was muss ich tun?

Hallo.

Ich wohne seit 6 Jahren mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung. Da nun das Studium zuende ist, müssen wir umziehen. Wir hatten damals die Wohnung so wie sie war vom Vormieter übernommen, inklusive schlecht verlegtem Laminat, schlecht lackierten Türen und Fliesen in Küche und Bad.

Leider waren wir damals etwas zu blauäugig in unserem jugendlichen Alter und haben uns bei einer chaotischen Übergabe (der Vormieter wohnte noch in der Wohnung, auch noch eine Woche nachdem wir schon Miete zahlten) wohl etwas "über's Ohr hauen" lassen. Würde uns heute sicher so nicht wieder passieren.

Morgen ist Vorbesichtigung und ich wollte nur mal ein paar Infos.

Im Übergabeprotokoll wurde damals vermerkt, dass wir das Laminat übernehmen und beim Auszug entfernen. Soweit okay, das sehe ich ein. Desweiteren steht im Protokoll, dass die Fliesen in Küche und Bad von uns zu entfernen sind, weil diese der Vormieter angebracht hat. In der Küche glaube ich das, dort sind noch ein paar Fliesen im Keller und die Qualität ist auch "self-made".

Im Bad sieht die Sache allerdings anders aus. Dort sind die Fliesen sauber verlegt und auch keine Fliesen(reste) mehr im Keller. Außerdem sind die Fliesen auf Gipskarton. Ich glaube, dass man uns das Entfernen geschickt aufgebürdet hat. Ist das so überhaupt zulässig - gehören Fliesen nicht zu einem Bad? Wie sieht das mit dem Gipskarton aus? Die Fliesen werde ich nicht davon abbekommen, muss ich dann auch noch neue Gipskartonplattten verbauen? Was man noch wissen sollte: Es sind zwei Türen im Bad, eine davon wird bei den gesamten Wohnungen in den Mietshäusern nach und nach bei Auszügen geschlossen und das Bad renoviert. Das wusste man damals vermutlich schon.

Im Wohnzimmer ist eine Zwischenwand zum verglasten Balkon, die ebenfalls bei den neuen Wohnungen entfernt wird. Dadurch kann der Vermieter für den Balkon dann die volle Wohnfläche berechnen. Offensichtlich weiß der Vermieter gar nicht, dass unsere Wohnung noch über diese Wand verfügt, da dies bei der Anzeige nicht mit dabei steht. Muss ich da ggf. noch neu streichen, bzw. tapezieren, wenn dann ohnehin die Wand rausgerissen wird?

Muss ich Türen neu lackieren, wenn diese schon mindestens 50 Jahre alt sind? Konkret geht's um die welche, die aufgrund ihrer ungünstigen Position gar nicht in der Wohnung sind und seit Jahren im Keller liegen? Haben Türen nicht auch irgendwann mal ein Lebensende erreicht?

Die Badewanne ist ebenfalls nicht mehr die beste, d.h. die Oberfläche ist an manchen Stellen rau. Kann der Vermieter Ersatz verlangen? Ich weiß nicht wie alt die Badewanne ist, aber wie sieht's hier mit der allgemeinen Lebensdauer aus?

Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten.


Im Übrigen finde ich's von unserem Vermieter schon ein starkes Stück, wie unsere Wohnung im Internet angeboten wird. Dort stehen definitive Falschaussagen in der Beschreibung und die "Symbolfotos" entsprechen keinesfalls der echten Wohnung... bspw. letzte Sanierung 2007. Wir wohnen seit 2005 in der Wohnung, der Vormieter hat ca. ein Jahr darin gewohnt, also war die letzte Sanierung spätestens 2004.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 11.09.2011, 19:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Auszug - was muss ich tun?

Warten Sie doch erst einmal ab, was diese Besichtigung ergibt. Danach könnenn Sie sich ja wieder melden.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.09.2011, 10:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Auszug - was muss ich tun?

Unser Vermieter hat nicht umsonst seinen Ruf. Die Besichtigung ergab, dass praktisch alle genannten Punkte zutreffen.

Im Bad müssen die Fliesen raus oder ich soll dem Vermieter einen Nachmieter suchen, der das Bad so übernimmt. Erst hieß es unser Vormieter hätte die Fliesen verlegt, nachdem ich ihn darauf aufmerksam machte, dass unser Vormieter (mit mäßigem handwerklichen Geschick) die Badfliesen keinesfalls angebracht hat - im Gegensatz zu den Küchenfliesen - hieß es dann plötzlich er hätte sie ebenfalls vom Vormieter übernommen.
Jetzt zu meinen Fragen: Für mich als Mieter lässt sich das nicht mehr zurückverfolgen, wer nun letztendlich die Fliesen verlegt hat. Möglicherweise war es der Vormieter des Vormieters oder aber es war der Vermieter selbst und er hat unsere Blauäugigkeit ausgenutzt. Wie hat das Entfernen der Fliesen auszusehen? Darf der Vermieter von mir verlangen das Bad wieder so herzurichten, dass nur noch gefliest werden braucht oder reicht es, wenn ich alles komplett rausreiße?

Die Krönung war die Sache mit der Küchentür. Diese lagerte wohl die letzten 20 Jahre im Keller, ist grottenschlecht lackiert (mit Nasen) und die Farbe blättert ab. Bei der Übergabe wurde diese Tür nicht besichtigt, es steht nur "ist vom Vermieter wieder einzuhängen". Der Vermieter verlangt nun, dass die Tür komplett aufgearbeitet wird, weil sie zur Wohnung gehört... Wir hätten diesen Missstand schon früher anzeigen sollen, dann hätte sich vielleicht auch etwas machen lassen, war seine Antwort. Mit dem freundlichen Hinweis, dass wir rechtlich in der Pflicht sind diese Tür aufzuarbeiten verabschiedete er sich dann. Wie sieht's hier aus? Muss ich als Mieter das so hinnehmen?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.09.2011, 10:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Auszug - was muss ich tun?

Zitat:
Für mich als Mieter lässt sich das nicht mehr zurückverfolgen, wer nun letztendlich die Fliesen verlegt hat.
Das müssen Sie auch nicht. Anders als in der Bibel geschrieben, sind Sie für die Sünden (Fliesen) Ihrer Vormieter nicht haftbar zu machen. Etwas anderes würde sich ergeben, wenn diese Dinge im Übergabeprotokoll bei Einzug als Einbauten der Vormieter beschrieben sind, die dann bei Auszug entfernt werden müssten.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...baupflicht.htm

Zitat:
Die Krönung war die Sache mit der Küchentür.
Eine Türe, die nicht von Ihnen in den Keller verbracht wurde, geht Sie genau genommen nichts an. Entweder ist das Fehlen dieser Tür bei Einzug im Protokoll vermerkt, oder es finden sich Zeugen, die den Beweis antreten.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Was muss gezahlt werden? marius Mietrecht allgemein 7 02.06.2011 23:31
Heizungsproblem, muss ich das zahlen? Thommy Reparaturen und Modernisierung 2 07.01.2011 12:02
Muss ich 2 Jahre in der Wohnung bleiben? Mel1990 Mietvertrag 3 14.10.2010 08:00
Was muss ich beim Auszug ändern? Nathurin Kündigung 1 02.07.2009 18:33
Muss ich Zeitmietvertrag kündigen? asenzorn Kündigung 3 02.06.2009 23:02


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:57 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Rechte und Pflichten
Auszug - was muss ich tun?