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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Kleinreparaturklausel - Reparatur ohne Absprache - Wer zahlt die Rechnung?
Hallo,
es geht bei mir um Folgendes: Ich wohne in einer 5er-WG in einem gewerblichen Wohnheim. In meinem Mietvertrag ist eine gültige Kleinreparaturklausel vereinbart, bei der ich für Reparaturen bis zu 75€ selber zahlen muss. Jetzt ist es so, dass eine Glühbirne im Bad defekt war. Zum Austausch dieser Glühbirne braucht man lediglich einen Schraubenzieher. Diese wollte ich selber vornehmen, die Birne dazu war schon gekauft. Da ich den Schraubenzieher jedoch erst besorgen musste, konnte ich die Reparatur nicht gleich erledigen, sondern habe erstmal eine Ersatzlampe ins Bad gestellt (für ca. 2Wochen). In dieser Zeit hat eine Mitbewohnerin ohne meine Kenntnis bei der Hausverwaltung angerufen und den Schaden gemeldet, woraufhin diese einen Handwerker beauftragt haben der die Birne für 50€ ausgetauscht hat. Da die Birne bereits kaputt war als die drei neuen Mitbewohner einzogen, wird jetzt von mir und einer Mitbewohnerin verlangt, dass wir die Reparatur zahlen. Da wir jedoch nicht über die Benachrichtigung des Vermieters informiert wurden, bin ich der Meinung, dass wir die Rechnung nicht tragen müssen. Wer ist im Recht? Ich hoffe jmd. kann mir weiterhelfen. Zu diesem unüblichen Fall habe ich im Internet leider nichts finden können. Viele Grüße, macba |
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#2
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AW: Kleinreparaturklausel - Reparatur ohne Absprache - Wer zahlt die Rechnung?
Wer innerhalb von 2 Wochen nicht in der Lage ist, sich einen Schraubenzieher für das Auswechseln der Glühbirne zu besorgen, muss ganz klar den Handwerker bezahlen, der den Job gemacht hat.
Und zwar/diejenige, der die Musik bestellt hat. Auf diese Art wird man wohl lernen, dass zum Glühbirnentausch kein Handwerker anrücken muss. |
#3
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AW: Kleinreparaturklausel - Reparatur ohne Absprache - Wer zahlt die Rechnung?
Hallo,
da es sich ja um ne 5er WG handelt bin es ja nicht zwangsläufig ich, die dazu verpflichtet ist die Glühbirne auszutauschen, habe es eben nur machen wollen da es sonst keiner gemacht hat. Bin leider ziemlich selten daheim, immer unterwegs, deshalb hab ich die Zeit nicht gefunden. Da ich ja eine Ersatzlampe ins Bad gestellt hatte, war die Dringlichkeit meiner Meinung nach auch nicht gegeben. Was genau meinst Du mit der Aussage "derjenige, der die Musik bestellt hat"? Ist es also nicht meine Pflicht die Rechnung zu zahlen, sondern die Pflicht meiner Mitbewohnerin, die den Vermieter informiert hat? Wäre sehr dankbar wenn jmd mir noch diese Frage beantworten kann. Denn nachvollziehen könnte ich es nicht wenn einem sozusagen die Chance verwehrt wird den Schaden selbst zu beheben. Und dies ist ja aufgrund der fehlenden Absprache zwischen mir und meiner Mitbewohnerin, bzw. dem Vermieter geschehen. Viele Grüße, macba |
#4
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AW: Kleinreparaturklausel - Reparatur ohne Absprache - Wer zahlt die Rechnung?
Musik bestellen heißt doch nichts anderes als den Vermieter über den angeblichen Mangel zu informieren.
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#5
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AW: Kleinreparaturklausel - Reparatur ohne Absprache - Wer zahlt die Rechnung?
In diesem Falle ist nun der- oder diejenige zur Zahlung verpflichtet, wer den Handwerker beauftragt hat, bzw. die Kleinreparatur zur Beseitigung gemeldet hat.
Wenn es sich nun um eine 5er WG handelt, dann tut jeder 10 Euro in einen Topf und die Sache ist vom Tisch! Wenn es denn so einfach sien sollte ... Mietrecht Einfach
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