Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Wohnungsaufmaß für Betriebskosten Abrechnung

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 17.08.2013, 10:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2013
Beiträge: 2
Standard Wohnungsaufmaß für Betriebskosten Abrechnung

mein vermieter (privatvermiete aus köln) hat ein architekltenbüro beauftragt ein exaktes aufmaß aller räume in unserem haus (Berlin) zu erstellen um eine einheitliche und korrekte datengrundlage für die betriebskosten abrechnung zu erhalten.
ich wohne seit Mitte 1998 in einer dachgeschoßwohnung die nach meinen berechnungen 50qm grundfläche und ca. 37,5qm wohnflächen hat. Nach einreichung einer Klage im jahr 2001 wurde die Größe der Wohnung per gerichtsbeschluß im jahr 2002, nach einem vergleich, auf 45qm wohnfläche festgelegt.

wie soll ich mich verhalten und was für rechtliche konsequenzen könnten sich daraus ergeben, wenn meine berechnung mit der wohnfläche von 37,5qm stimmt?
kann ich einen nachweis über das ergebnis der vermessung verlanngen?

bin für alle hilfreichen hinweise dankbar



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 17.08.2013, 11:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wohnungsaufmaß für Betriebskosten Abrechnung

Zitat:
nach einem vergleich, auf 45qm wohnfläche festgelegt.
Wurde dazu die Wohnung von einem Gutachter vermessen, oder hat das Gericht das Ergebnis aus dem Kaffeesatz heraus gelesen? Oder anders gefragt, wer hat geklagt und warum?

Zitat:
wenn meine berechnung mit der wohnfläche von 37,5qm stimmt?
Warten Sie doch erst einmal ab, was diese Messung ergibt. Danach bitte wieder melden.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.08.2013, 08:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Wohnungsaufmaß für Betriebskosten Abrechnung

ich hatte damals den vermieter verklagt, weil ich festgestellt habe, das die 50qm wohnfläche wie im mietvertrag angegeben nicht stimmen konnten.
Der Gutachter hat die Wohnung nicht vermessen können, weil sich kurz vorher geeinigt wurde.
die größe wurde vom vermieter mehr oder weniger festgelegt, da er bei den außergerichtichtlichen verhandlungen nicht davon abwich....


darf ich nach dem 2. zitat davon ausgehen, das ich über das ergebnis der messung informiert werde, bzw irgendwas ind die hand bekomme oder wie auch immer???
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.08.2013, 08:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wohnungsaufmaß für Betriebskosten Abrechnung

Warum wollen Sie denn informiert werden? Wenn Ihre Wohnung in einem Vergleich auf 45 m² festgelegt wurde, dann ist dieser Vergleich bindend. Alles was Sie jetzt anführen, hätten Sie vor Jahren machen müssen.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Stichworte
architekt, aufmaß, betriebskosten, dachgeschoß, wohnfläche, wohnungsaufmaß


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Abrechnung falsch, wie weiter pastafrass Betriebskosten und Nebenkosten 5 10.07.2011 19:38
Kabel-TV-Gebühren auf NK-Abrechnung Miffi Betriebskosten und Nebenkosten 3 28.07.2010 11:36
Zeitraum Abrechnung Betriebskosten Yvonne88 Betriebskosten und Nebenkosten 1 14.05.2010 18:26
e-mail Form der Abrechnung verstaubt Betriebskosten und Nebenkosten 5 23.01.2010 14:27
Abrechnung Wasserkosten? Kathrin0303 Betriebskosten und Nebenkosten 4 01.07.2009 15:37


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Wohnungsaufmaß für Betriebskosten Abrechnung