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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Nach Forderung der Belegeinsicht keine Reaktion mehr
Hallo liebe Leser,
ich habe ein kleines Problemchen welches ich mal eben schildern möchte. Ich bekam im Dezember 2010 meine Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechung und muss satt nachzahlen. Heizkostennachzahlung 200 € und Betriebskostennachzahlung belief sich nochmal auf 300 €. Mir kam das alles sehr spanisch vor und habe eine Rechtsberatung wahrgenommen, wo mir die Anwältin geraten hat die Zahlung in 2 Teilen vorzunehmen. Zuerst die Heikostennachzahlung von 200 € weil das soweit gerechtfertigt war, aber die Zahlung von den 300 € für die ausstehenden Betriebskosten sollte ich erst tätigen, wenn ich die Belege eingesehen hätte und das WIRKLICH alles rechtens ist, weil einige Posten wie z.B. Strom für den Hausflur, sehr hoch waren. Nachdem ich dann auf mehrere Mails keine Antworten bekommen habe und meine Sachbearbeiterin telefonisch nie erreichen konnte, habe ich einen Brief geschrieben (per Einschreiben) dass ich Einsicht in die Belege bzw. die Kopien davon fordere. Das ist jetzt 4 Wochen her. Seitdem keine Reaktion von der Wohnungsgesellschaft. Meine Frage nun: Wie lange muss ich das noch dulden? Gibt es bei sowas eine Verjährung der noch ausstehenden Forderungen wenn die sich nicht melden? Wie soll ich mich verhalten? Mein Gedanke war es noch einen letzten Brief zu schreiben, indem ich einfach schreibe, dass wenn ich innerhalb der nächsten 2 Wochen nichts von denen höre, dass ich die Sache dann als erledigt betrachte. Dann hatten sie immerhin 6 wochen Zeit auf mein Einschreiben zu reagieren. Würde mich über Antworten freuen. LG |
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#2
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AW: Nach Forderung der Belegeinsicht keine Reaktion mehr
Die Sache sieht ein wenig anders aus als Sie denken. Sie sollten, um nicht selbst in Zahlungsverzug zu geraten, den unstrittigen Teil der Abrechnung zügig bezahlen. Die strittigen Positionen ziehen Sie von der Rechnung ab und teilen den Grund wiederum beweisbar (Einschreiben) dem Vermieter mit.
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