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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Ausschlagen des Erbes
Hallo,
meine Mutter hat per Testament alles Ihrem Lebensgefährten hinterlassen. Als einzige Tochter (sie hat nur noch einen Bruder) wurde ich nicht im Testament erwähnt. Nun ergeben sich für mich akut mehrer Fragen: - Ich müsste doch einen Pflichtanteil haben. Wie hoch wäre der? Muss ich den einklagen oder reicht es hier schriftlich seine "Ansprüche" geltend zu machen? - Wenn der Lebensgefährte das Erbe ausschlagen würde, ginge dann das Erbe an mich oder auch nur der Pflichtanteil. Wer bekäme den Rest? Vorab schon mal vielen Dank P.B. |
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#2
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AW: Ausschlagen des Erbes
Hallo, der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches.
Unter der Voraussetzung, dass Ihre Mutter nicht verheiratet war und Sie der einzige Abkömmling sind, ergäbe sich ein gesetzlicher Erbanspruch von 100% und somit ein Pflichtteil von 50%. Wie Sie Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen haben, können Sie hier in unserem Ratgeber nachlesen: - Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber - Welcher Erbe zahlt den Pflichtteil - Erbrecht Ratgeber Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
ausschlagung, pflichtanteil, pflichtteil, pflichtteilsanspruch, testament |
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