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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Auszahlung Pflichtteil bei Berliner Testament
Hallo, ich bin gegenüber meiner Mutter pflichtteilsberechtigt. Sie ist Vorerbin, der Enkel Nacherbe meines Vaters. Ich wurde enterbt. Bisher habe ich meinen Anspruch, wozu ich 3 Jahre habe, noch nicht geltend gemacht. Meine Mutter ist weit über 70. Was passiert mit meinem Pflichtteil, falls sie plötzlich sehr schwer erkrankt oder gar versterben würde? Geht dann der 1. Pflichtteil verloren? Oder wer soll mir den auszahlen? Der Enkel. Schließlich steht mir ja dann auch noch der Pflichtteil meiner Mutter zu, welchen er an mich auszahlen müsste.
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#2
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AW: Auszahlung Pflichtteil bei Berliner Testament
Hallo Silvi,
ich setze vorab einen Querverweis zu diesem Thema: http://www.forum-recht-einfach.de/te...rbin-2780.html auch im Zusammenhang einer doppelten Pflichtteilsforderung verweise ich auf meine dortigen Ausführungen und rate zu einem Anwalt zu gehen, der Sie aufklärt. Generell ist zu sagen, dass der Erbe für die Auszahlung des Pflichtteils verantwortlich ist: Ihr Vater ist verstorben und Sie machen Ihren Anspruch geltend: Die Mutter muss auszahlen. Ihre Mutter verstirbt plötzlich und Sie haben Ihren Anspruch noch nicht geltend gemacht: Der Enkel muss auszahlen.
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Stichworte |
auszahlung, berliner testament, pflichtteil, pflichtteilsanspruch |
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