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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Berliner Testament verlegt/ Erbe Kinder
Hallo Ihr Lieben,
meine Frau ist durch Corona verstorben. Jahre zuvor hatten wir uns für ein Berliner Testament entschieden, da eigtl von ärtzlicher Diagnose keine Kinder bekommen konnte. Somit war das Berliner Testament für uns am besten. Aber: Irgendwann ist meine Frau schwanger mit Zwillingen geworden. Über das Berliner Testament hatten wir nicht mehr nachgedacht. Nach dem Tod meiner Frau hatte ich versucht dass Testament zu finden, ohne Erfolg, was auch ok ist, da meine Kids ja dann erst erben, wenn ich das zeitliche segne. So wie ich mich erinnere, beerben sich die Eheleute gegenseitig. Das Gericht möchte nun natürlich wissen, was meine Kinder geerbt haben. In dem Fall 25%Sohn und 25% Tochter. Sogesehen existiert nun keine Testament und es erfolgt die gesetztliche Erbfolge. Ich trage gerade zusammen, was an Erbe für meine Süssen anfällt, wobei eine Rechtspfleger mir am Telefon mitgeteilt hat, dass man evtl einen Vormund für die Verwaltung bestimmt, der auf das Geld achtet. Und dass es sein kann, dass ich es nicht sein werde. Ist dass so? Ich bin ein ganz normaler Bürger ohne Vorstrafen, der nur auf seine Kids achtet. Das Geld was geerbt wurde, wird von meiner Seite eh auf ein Tagesgeldkonto bis meine Kleinen Volljährig sind. Großvater sagt, ich soll kein Verzeichnis erstellen, ich erklärte ihm aber, das dies nicht ohne Testment geht, bzw. ich dann das Berliner Testament einreichen müsse, denn dort haben wir genau dass vermerkt. Zwickmühle. Ich weiß nicht so recht was ich machen soll. Doch das Berliner Testament finden, dann erbe ich alles und könnte so gesehen das Geld für meine Kids anlegen und müsste durch die Klausel kein Verzeichnis erstellen oder nicht abgeben, Verzeichnis erstellen und evtl einen Pfleger akzeptiert der auf das Geld aufpasst??? lg Gerald |
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#2
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AW: Berliner Testament verlegt/ Erbe Kinder
Zitat:
Ich möchte dir nichts unterstellen, weise jedoch darauf hin, dass das Unterschlagen eines Testaments den Straftatbestand erfüllt. |
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