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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Erbe vorher durch Notar ausschlagen?
Wenn man wegen dem Erbe herangezogen wird, bekommt man doch einen Brief? Ab dann zählen die 6 Wochen?
Kann man dann immer zum Notar und ausschlagen oder muss man zum Nachlassgericht? |
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#2
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AW: Erbe vorher durch Notar ausschlagen?
Hallo,
die Erbausschlagung müssen Sie immer gegenüber dem Nachlassgericht (Amtsgericht) erklären und diese muss nicht durch einen Notar erfolgen. Hier finden Sie einen Ratgeber, wie Sie dabei vorgehen müssen und welche Fristen ab wann zu beachten sind: Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber Liebe Grße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
erbe ausschlagen, frist, notar |
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