|
Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Wieder einmal Fragen zum Pflichtteil
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem. Ausgangslage: Mein Vater verstorben, ein Testament liegt vor. Weitere Beteiligte sind meine Mutter (Ehefrau), meine Schwester und ich (Sohn). Gesetzliche Erben sind meine Mutter und meine Schwester. Ich bekomme einen Pflichtteil. Das Testament setzt meine Mutter mit 50 % des Erbes ein. Als Beispiel 400.000 €. Blieben für meine Schwester und mich als gesetzliche Erben je 100.000 €. Da ich nur einen Pflichtteil bekomme, sind es in meinem Falle 50.000€. Soweit stimmt meine Sichtweise noch, glaube ich. Jetzt schreibt der Anwalt meiner Mutter, mein Pflichtteil errechnet sich folgendermaßen: Wert des Erbes 400.000 €, damit entfällt auf den Anteil des Erblassers ein Betrag von 200.000 €. Und von diesen 200.000 € ist ein Achtel der Pflichtteil, der mir zusteht, also nur 25.000 €. Wo habe ich da einen Denkfehler? Für eine Antwort danke ich im Vorraus. G.O. |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Wieder einmal Fragen zum Pflichtteil
Hallo, in Ihrem Falle und meiner Ansicht nach würde der Pflichtteil so berechnet werden.
Gesetzliche Erben: Mutter: 50% Schwester: 25% Sie: 25% Der Pflichtteil beträgt jedoch 50% des gesetzlichen Erbteils, also 12,5% (ein Achtel). Bei einer Erbmasse von 400.000 EUR wären das meiner Ansicht nach auch 50.000 EUR. Natürlich ohne Gewähr. Da die Gegenseite jedoch bereits mit einem Anwalt betraut ist, kann ich nur raten diesen Anspruch auch durch einen Anwalt bestätigen, bzw. berechnen zu lassen. Dafür würde sich unsere Onlineberatung hervorragend eignen: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt Sie haben dort die Möglichkeit kostenlos und unverbindlich Ihre Frage zu stellen und erhalten dann ein Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können - und vor allem - Sie haben dann Sicherheit! Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
AW: Wieder einmal Fragen zum Pflichtteil
Zitat:
So dachte ich mir das auch.....mich hat wie gesagt, das Rechnungsbeispiel des Anwaltes irritiert. Ich muß hinzufügen, daß meine Mutter bereits mit diese Rechenweise argumentiert hat und ich mich frage, ob das vom Rechtsanwalt auf Weisung meiner Mutter so weitergegeben wird. Den Ratschlag mit Einbeziehung eines eigenen Anwaltes hatte ich schon ins Auge gefaßt, nur noch keinen Termin vereinbart. Vielen Dank und schönes Wochenende. G.O. |
|
Stichworte |
ehefrau, gesetzliche erben, mutter, pflichtteil, testament, vater |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Nebenkostenabrechnung wieder falsch / Kaution zurückhalten? | Marki81P | Betriebskosten und Nebenkosten | 3 | 11.03.2013 07:24 |
Es waren einmal drei Brüder | Thom1 | Erbschaft und Erbe | 1 | 11.07.2012 14:59 |
Immer wieder der gleiche Mangel | Mieterin | Kündigung | 2 | 24.01.2011 18:11 |
Mieter pleite - Wie kommen wir da wieder raus? | kampfzweg | Kündigung | 2 | 08.12.2010 23:33 |
Umzug schimmelbedingt - Maklerprovision wieder bezahlen? | JumbledIce | Mietrecht allgemein | 1 | 29.07.2009 18:50 |