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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Außerordentliche Kündigung bei Ortswechsel möglich?
Hallo wertes Mietrecht-Einfach Team,
ich habe am 08.07.09 einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben. Dieser gilt zum 01.08.09 und hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nun folgendes Problem. Ich habe kurzfristig einen neuen Job zum 01.08.09 an einem anderen Wohnort angenommen. Mir ist es nicht möglich die Wohnung zu halten da eine Distanz von 450km zwischen den Wohnorten liegt. Ein Einzug ist meiner seits noch nicht erfolgt, sollte aber nächstes Wochenende geschehen. Besteht in diesem Fall die Möglichkeit dem Mietvertrag zu widersprechen bzw. vorher noch zu kündigen? Kann ein Einzug vorübergehend trotzdem erfolgen oder wäre dies nicht ratsam? Über eine schnelle Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Ron75 |
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#2
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AW: Außerordentliche Kündigung bei Ortswechsel möglich?
Hallo Ron75,
leider gibt es beim Mietvertrag kein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, wie es bei anderen Verträgen oftmals der Fall ist. Auch eine außerordentliche Kündigung wegen einem neuen Arbeitsort ist meines Wissens nach nicht zulässig! Hier bleibt also nur die fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin oder eine Einigung mit dem Vermieter, dass ein Rücktritt vom Vertrag erfolgt. Ggf. kann er dir auch die Option eröffnen, auf eigene Faust einen Nachmieter zu finden, um dann ggf. früher aus dem Mietvertrag ausscheiden zu können. Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Mietrecht Einfach
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