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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Droht mir die Kündigung?
Hallo liebe Community,
in großer Sorge, dass ich mir selber ein Bein gestellt habe, wende ich mich an Euch mit der Bitte um Ratschlag. Ich bewohne in Bremen eine 55-Quadratmeter-Wohnung in der dritten Etage eines Mehrfamilienwohnhauses. Aufgrund einer wirklich wichtigen Familienangelegenheit ist meine Freundin mit Kind aus Bayern provisorisch bei mir eingezogen. Wir haben vor so schnell wie möglich in eine größere Wohnung zu ziehen. Der Punkt ist aber, dass der Kleine in die Kita gehen soll, daher haben wir uns entschlossen, einen Kita-Gutschein sowie weitere wichtige Leistungen (Kind ist zu 100% behindert) zu beantragen. Das geht nur, wenn Freundin & Kind auch hier gemeldet sind. Hier beginnt mein Problem. Die Ummeldung war einfach und verlief ohne Probleme. Mein Vermieter habe ich über diese Angelegenheit nicht informiert. Begründung: Unmittelbar nach Einzug hatte ich mit meinem Vermieten einen Rechtsstreit wegen Provisionsbetrug den ich gewonnen hatte. Seit dem ist die Beziehung zu meinem Vermieter wirklich derbe schlecht. Er hätte mir niemals die Erlaubnis gegeben. Das neue Namensschild an der Klingelanlage hat er schon entfernt. Ich denke, dass die Mietkündigung nicht lange auf sich warten lässt. Meine Frage an Euch. Habe ich es jetzt verbockt? Kann er mich einfach rausschmeißen? Ich habe so große Angst, dass ich mit Freundin und Kind zeitnah auf der Straße sitze. Hilfe! ;-Trauriges Smiley |
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#2
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AW: Droht mir die Kündigung?
Schriftlich die Aufnahme der Lebensgefährtin beantragen. Eine Weigerung ist so gut wie ausgeschlossen:
Nachzug des Partners in die Wohnung - Holen Sie sich die Genehmigung |
#3
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AW: Droht mir die Kündigung?
Da sie doch sowieso eine größere Wohnung suchen, sollte Ihr Problem nicht allzu groß sein.
Es wird Ihnen aber keine andere Wahl bleiben, als dem Vermieter den Einzug der Freundin /Lebensgefährtin mitzuteilen. Dies wurde auch durch ein BGH-Urteil bestätigt. Es gibt da den § 553 BGB Zitat:
Gäbe es Schwierigkeiten mit dem Vermieter dann sollte man sich an einen Mieterverein wenden und je nach Lage, an einen Fachanwalt für Mietrecht. |
#4
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AW: Droht mir die Kündigung?
Hallo,
so weit ich weis muss es dem Vermieter mitgeteilt werden, wenn eine weitere Person in die Wohnung mit einzieht. Da die Wohnung auch ausreichen würde für 3 Personen dürfte er auch nichts dagegen haben, aber ich würde trotzdem vorschlagen das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Da Sie ja aber eh eine neue Wohnung suchen würde der Vermieter wahrscheinlich auch auf einen Rechtsstreit verzichten, denn das kostet ja nur unnötig Zeit und Geld. |
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Stichworte |
einzug, kind, kündigung, mehrfamilienhaus, provision |
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