|
Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Untervermietung der gesamten Wohnung
Hallo Zusammen,
meine Freundin und ich möchten im kommenden Jahr eine kleine Reise (ca. 1 Jahr) unternehmen. Da wir aber unsere Heimatstadt nicht verlassen möchten (und eine Wohnungssuche aufgrund der derzeitigen Situation eher aussichtslos ist) werden wir versuchen, unsere Wohnung für den Zeitraum unterzuvermieten. Sind gerade dabei das Anschreiben an den Vermieter / an die Hausverwaltung zu formulieren. Wir wissen, dass dieser ohne Nennung von Gründen die Untervermietung ablehnen darf. Wir möchten deshalb die Gründe für den Auszug nicht in allen Details angeben, sondern lediglich auf einen Auflandsaufenthalt bzw. eine Fortbildung o.ä. hinweisen. Nun stellt sich uns folgende Frage: inwieweit darf sich der Vermieter über den genauen Grund eines Auslandsaufenthalts informieren? Darf er z.B. Bestätigungen vom Arbeitgeber (neuer Job o.ä.) einfordern? Vielen Dank für eure Hilfe. |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Untervermietung der gesamten Wohnung
Ich sehe das so, dass der Vermieter überhaupt keine spezielle Begründung verlangen kann.
Vielmehr muss er mit Ihrem Vorhaben einverstanden sein und einer Untervermietung zustimmen. |
#3
|
|||
|
|||
AW: Untervermietung der gesamten Wohnung
Das heisst, der Vermieter kann ganz generell der Anfrage zustimmen oder ablehnen. Aber dies nicht an den Gründen der Abwesenheit festmachen?
Dann hoffen wir das Beste. Vielen Dank. |
#4
|
|||
|
|||
AW: Untervermietung der gesamten Wohnung
Zitat:
Bitte lesen Sie: § 540 BGB - Gebrauchsüberlassung an Dritte - § 540 BGB - Gebrauchsüberlassung an Dritte (1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. (2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat. |
|
Stichworte |
auszug, untervermietung |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Untervermietung bei Kündigung der Wohnungsraummiete | cgt | Kündigung | 3 | 25.02.2013 08:52 |
Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen? | mel | Rechte und Pflichten | 4 | 20.11.2012 16:13 |
Untervermietung | kolumbiene | Mietrecht allgemein | 1 | 12.09.2011 15:54 |