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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Ausbesserung von kleinen Mängeln
Hallo!
Meine Frage zum Thema "Ausbesserung von kleinen Mängeln" Ich wohne seit 1 1/4 Jahren in der jetzigen Whg, kurz nach dem Einzug wurde vom Vermieter eine Liste aufgestellt mit folgenden Mängeln: - rissige Fugen in Bad und um die Türen - kleiner Spalt im Laminat - veralteter Sicherungskasten ( sind nur 3 Stück aus Keramik und zum drehen) Zur Info: Der Sicherungskasten sollte ursprünglich erneuert werden, inzwischen hat es sich der Vermieter wieder anders überlegt und sagte das dies bei Mieterwechsel alles "neu" gemacht wird. Welchen dieser Mängel muss/sollte gemacht werden? Wer zahlt das? |
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#2
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AW: Ausbesserung von kleinen Mängeln
- rissige Fugen in Bad und um die Türen
- kleiner Spalt im Laminat Diese beiden Mängel sind eindeutig Angelegenheit des Vermieters. - veralteter Sicherungskasten ( sind nur 3 Stück aus Keramik und zum drehen) Der Zustand der Elektroinstallation dürfte Bestandschutz haben. Hier ist nur eine Änderung geschuldet, wenn Personenschäden passiert sind. |
#3
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AW: Ausbesserung von kleinen Mängeln
Danke für die Info Regenmacher
Hab trotzdem noch ne Frage. Muss der Vermieter die 2 Mängel machen, bzw. kann ich verlangen das diese repariert werden? Wegen des Sicherungskastens: Das heißt das ich warten muss bis was passiert ?! Ich wohne mit meiner 8jährigen Tochter zusammen).... na toll |
#4
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AW: Ausbesserung von kleinen Mängeln
Teilen Sie Ihrem Vermieter schriftlich mit Verweis auf § 535 Abs.1 BGB mit dass zur Vermeidung von Schäden an der Mietsache und einer Mietminderung eine zeitnahe Reparatur erfolgen sollte.
Hier mehr Informationen: Pflichten aus dem Mietvertrag - Mietverhältnis ? mietrecht-hilfe.de Wenn die Stromleitungen abgesichert sind, d.h. die Sicherung löst bei einem Kurzschluss aus, hat der VM seine Pflicht voll und ganz erfüllt. Wenn sich eine Achtjährige falsch beim "Spielen" mit Strom verhält, dürfte der Vermieter nicht haftbar zu machen sein. |
#5
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AW: Ausbesserung von kleinen Mängeln
Danke für den Hinweis.
Meine Tochter "spielt" nicht mit Strom. |
#6
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AW: Ausbesserung von kleinen Mängeln
Ist ja gut! Aber wer hat denn die Achtjährige ins Spiel gebracht, nur weil die Stromkreise nicht mit Sicherungsautomaten abgesichert sind?
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#7
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AW: Ausbesserung von kleinen Mängeln
Hallo Regenmacher,
das war ich.....hat sich erledigt :-) |
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Stichworte |
badezimmer, laminat, mietminderung, mängel, reparatur, strom |
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