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#1
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Außenrollo entfernen?
Guten Tag zusammen.
Ich bin neu hier und weiß nicht, ob ich dieses Thema hier richtig platziert habe. Zumindest hoffe ich es. Mir geht schon seit längerem eine Frage bezüglich der Wiederherstellung durch den Kopf, welche ich mal unverbindlich geklärt haben möchte. Zuerst einmal die Vorgeschichte: Im September 2006 habe ich zusammen mit meiner damaligen Lebensgefährtin eine Wohnung von einer Genossenschaft bezogen und dabei die Wohnung samt Möblierung vom Vormieter übernommen. Dazu gehörte auch ein elektrisches Außenrollo, welches vom Vormieter privat eingebaut wurde. Laut Übergabeprotokoll haben wir die Wohnung übernommen wie gesehen. Ob das Außenrollo jedoch explizit im Protokoll stand, kann ich nicht 100%ig bestätigen, da ich dieses Protokoll nicht mehr vorliegen habe. Wie auch immer... Das Außenrollo stellte sich kurze Zeit später als Defekt heraus, da es sich in den kalten Monaten selbst verstellt. Da uns der Vermieter bei Übernahme mitteilte, dass das Rollo privat ist und seinerseits keine Reparaturen vorgenommen werden, haben wir es einfach dabei beruhen lassen. Im Juni 2011 sind meine Lebensgefährtin und ich getrennte Wege gegangen. Zuvor haben wir uns jedoch darauf geeinigt, dass ich die Wohnung übernehme und weiterführe. Zur Sicherheit hat der Vermieter eine weitere protokollierte Übergabe vor Ort veranlasst und uns bei dieser mitgeteilt, dass die Vertäfelungen sowie die Tapeten von mir übernommen und bei Auszug entfernt werden müssen. Vom Außenrollo wurde nichts erwähnt und wurde auch nicht im Protokoll vermerkt. Dieses Protokoll liegt mir vor. Genau dieses Außenrollo macht mir nun Angst und ich weiß nicht in wie weit ich dafür grade stehen muss und wie oder ob die Entfernung von mir veranlasst werden muss. Muss ich mich überhaupt darum kümmern, wenn es nicht im letzten Übergabeprotokoll vermerkt ist? Problematik ist, dass bei Entfernung zwangsläufig Schäden an der Fassade entstehen werden auf Grund der Einbauweise. Würde ich es also selbst entfernen, werden wohl Kosten auf Grund der Schäden auf mich zukommen. Lasse ich es drin, denke ich, dass Kosten für die Entfernung und Renovierung seitens des Vermieters auf mich zukommen. Alternativ ist auch die Entfernung durch einen Fachmann möglich, was mich jedoch ebenfalls finanziell belasten wird. Für alle drei Möglichkeiten habe ich aktuell keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Aus diesem Grunde bitte ich um Rat, wie ich aus der Sache am günstigsten Weg komme. |
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#2
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AW: Außenrollo entfernen?
Ein- oder Umbauten, die der Mieter veranlasst hat oder auch vom Vormieter übernommen hat, stehen im Eigentum des Mieters und unterliegen einer Rückbaupflicht.
Einfacher wird die Angelegenheit, wenn feststeht, wer Eigentümer dieser Sachen ist. Bei diesem Hinweis Zitat:
Wenn dagegen in keinem Übernahmeprotokoll vom Vermieter dieses Rollo auftaucht, dann kann man davon ausgehen, dass es zur Mietsache gehört. Insgesamt ist so ein Vorgang natürlich nicht über ein Forum zu klären. Hier ist u.U. anwaltliche Hilfe erforderlich. |
#3
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AW: Außenrollo entfernen?
Zitat:
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Stichworte |
nachmieter, reparaturen, rollo, rückbaupflicht, umbau, vormieter, übergabeprotokoll |
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