Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Wechsel der Wohnungstür unter schwierigen Vorraussetzungen

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.07.2012, 16:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2012
Beiträge: 2
Standard Wechsel der Wohnungstür unter schwierigen Vorraussetzungen

Das Haus, in dem die Wohnung ist, in der ich wohne, ist vor ca. 1/2 Jahr zwangsversteigert vorden und hat somit einen neuen Vermieter. Da sich der alte Vermieter um nichts mehr gekümmert hat, waren nur noch die Hälfte der Wohnungen vermietet und der Rest steht frei. Die Mietkosten für die freistehenden Wohnungen belaufen sich auf das doppelte pro Quadratmeter, anstelle der zur Zeit vermieteten. Nun versucht uns der Vermieter mit fahnenscheinigen Gründen zu kündigen und setzt uns "alte" Mieter unter Druck. Das äussert sich mit ständiges Abreissen der Namensschilder an Briefkasten und Klingel, sodass ich schon einigen Ärger mit an den Absender zurückgesendete Post hatte. Desweiteren hat er bereits zweimal meine Wohnungstür "sabotiert". Das sah so aus, dass er beim letzten mal weiches Plastik in mein Türschloß gesteckt hat, sodass ich fast nichtmehr in meine Wohnung kam. Nun ist hier seit einiger Zeit Permanentbaustelle im Hausflur. Im Zuge der renovierung möchte er nun die Wohnungstür auswechseln. Einen Zettel mit der Nachricht dazu stand heute an meiner Wohnungstür "Nächste Woche müssen die Handwerker meine Haustüren der Wohnungen austauschen. Die Termine werden kurzfristig gemacht. Keine schönen Grüsse: Der Vermieter." Ich vermute, dass er derzeit keine Ersatzschlüssel zu meiner Wohnung hat, nur wird er diese nach wechsel der Tür sicher haben. Da ich diesem Typen alles zutraue, denke ich, dass er wie er lustig ist die Wohnung betritt und wer weiss was anstellt.
Hat er das Recht die Tür auszuwechseln. Was kann ich tun, um mich zu schützen?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 14.07.2012, 16:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wechsel der Wohnungstür unter schwierigen Vorraussetzungen

Zitat:
Hat er das Recht die Tür auszuwechseln.
Dieses Recht hat er. Er hat aber kein Recht einen Schlüssel zu dem neuen Schloss einzubehalten. Machen Sie ihm unmissverständlich klar, dass er sämtliche Schlüssel zu übergeben hat.

Bei Baustellen im Haus, die zu Beeinträchtigungen führen, haben Sie das Recht der Mietminderung. Hier sollten Sie die kompetente Hilfe eines Anwalts für Mietrecht in Anspruch nehmen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.07.2012, 16:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Wechsel der Wohnungstür unter schwierigen Vorraussetzungen

Danke für die schnelle Antwort. Darf er dies so einfach kurzfristig entscheiden, quasi sobald seine Handwerker mit dem Hausflur fertig sind...denke ich, oder gibt es Fristen, die er einhalten muss. Ich glaube, dass ich mir dazu lieber einen Zeugen in die Wohnung laden würde.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 15.07.2012, 04:27
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wechsel der Wohnungstür unter schwierigen Vorraussetzungen

Bei der Terminabsprache bezüglich der Handwerker, kommt es auch darauf an, ob Sie z.B. Berufstätig sind und aus anderen Gründen nicht täglich abkömmlich sind.
Eine Terminabsprache hat grundsätzlich 24 Stunden vorher zu erfolgen oder kann sich auch über mehrere Tage erstrecken.
Zu beachten ist noch, dass Terminabsprache nicht bedeutet, dass der Vermieter einen Termin nennt und der Mieter nur noch abnicken muss. Wenn der Termin nicht passt, dann sollte der Mieter Ausweichtermine nennen.

Das mit dem Zeugen ist eine gute Idee!

Generell ist der Mieter aber zur Duldung solcher Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Stichworte
haustür, schlüssel


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mieterhöhung nach Wechsel der Gastherme? Mieter Miete und Miethöhe 2 05.01.2011 10:15
Wohnungstür datatom Reparaturen und Modernisierung 3 24.08.2010 13:30
Mietvertrag mit Makler unter falschen Vorraussetzungen altilux Mietvertrag 10 21.07.2010 13:39
Vermieter wechsel sonne Mietvertrag 2 02.05.2010 18:03
Wohnungstür gewaltsam öffnen Andreas Mietrecht allgemein 4 04.11.2009 18:53


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Reparaturen und Modernisierung
Wechsel der Wohnungstür unter schwierigen Vorraussetzungen