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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
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Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe

Erbschaft und Erbe (Erbrecht)

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  #1  
Alt 12.02.2012, 13:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2012
Beiträge: 3
Standard Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe

Hallo,

ich habe mal eine Frage.
Folgende Situation:
Herr C hat zwei Kinder aus einer bereits geschiedenen Ehe.
Er hat mittlerweile eine neue Freundin, die er zu heiraten gedenkt.

Wie ist das mit der Erbschaft für das Haus, das er besitzt?
Würde seine Ehefrau dann 50% erben und die beiden Kinder jeweils
1/4? Und: würden die Kinder der zweiten Frau von ihr wiederum
auch etwas von dem Haus erben?

Vielen Dank schon mal für eine Antwort!

Grüße,
Carolin
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  #2  
Alt 12.02.2012, 16:30
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard AW: Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe

Hallo Carolin,

generell gilt, dass geschiedene Ehegatten keinen Anspruch haben. Weder auf das Erbe, noch auf den Pflichtteil. Dies können Sie hier in unserem Portal nachlesen:
Pflichtteil des Ehegatten - Erbrecht Ratgeber

Die wichtigsten Dinge zum gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten können Sie hier nachlesen. Dies findet natürlich nur Anwednung, wenn die neue Ehe geschlossen wurde:
Erbrecht des Ehegatten - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber

Je nachdem, wie das Testament formuliert wurde, erben Ehefrau (oder auch Geliebte) und alle leiblichen Kinder (Adoptivkinder). Hierzu gehören meines Wissens nach nicht die angeheirateten Kinder dann aus zweiter Ehe.

Die prozentualen Anteile sind nicht so einfach festzulegen, da innerhalb eines Testaments zusätzliche Erben bedacht werden können oder einzelne Pflichtteilsberechtigte Erben enterbt werden könnten.

Es wäre auch möglich, dass die Ehefrau über ein gemeinschaftliches Testament 100% des Erbes erhält und die Kinder nur als Nacherben eingesetzt werden. Ein entsprechendes Testament Muster könnte so aussehen:
Einzeltestament Ehefrau als Alleinerbin - Testament Muster


Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Falls Sie noch Fragen haben, versuche ich gerne weiterzuhelfen.


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  #3  
Alt 12.02.2012, 16:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe

Danke für die Antwort. Aber ich habe meine Frage wohl etwas missverständlich formuliert.

Herr C hat ein Haus.
Er hat aus erster Ehe zwei Kinder.
Nun hat er eine zweite Frau, Frau C2 ;-)
Frau C2 hat auch Kinder (nicht von Herr C).

Nun würde es sich ja im Sterbefall von Herr C wie folgt verhalten:
50% des Hauses, erbt Frau C2, je ein Viertel die beiden leiblichen Kinder
von Herr C.

Meine Frage ist nun: erben die Kinder von Frau C2 (die ja nicht
die leiblichen Kinder von Herr C sind) auch den Anteil des Hauses
von Frau C2 wenn diese verstirbt ?

Ich hoffe ich hab mich diesmal deutlicher gemacht ;-)

Grüße
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  #4  
Alt 12.02.2012, 19:06
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard AW: Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe

Hallo Carolin,

wenn der neue Ehegatte C2 die 50% des Hauses nach dem Versterben von Herrn C geerbt hat, ist dieser Anteil ja fest in ihrem Besitz. Das bedeutet, Sie kann damit machen was Sie möchte. Als Folge natürlich dann auch an Ihre in die Ehe eingebrachten Kinder vererben.

Abstrakt gesehen würden also alle vier Kinder (zwei aus der ersten Ehe, zwei von Frau C2) nach Ihren Vorgaben und dem Versterben von Frau C2 25% des Hauses geerbt haben.

Zur Verdeutlichung: Sollte Herr C einem Freund (Nichtverwandten) ein Gemälde mit einem Wert von 5.000 Euro vermachen, könnte dieser Freund das Gemälde auch wieder frei an seine Kinder oder andere Dritte vererben.

Ich hoffe nun weitergeholfen zu haben und alles richtig verstanden zu haben.


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  #5  
Alt 12.02.2012, 19:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe

Ja, natürlich. Ist ja eigentlich auch logisch.

Danke für die Antwort.

Grüße,
Carolin
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Stichworte
ehegatte, geschiedener ehegatte, kinder, pflichtteil

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