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Kündigung obwohl Wohnung noch nicht bezogen wurde

Kündigung (Mietrecht)

Antwort
 
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  #1  
Alt 21.02.2012, 18:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2012
Beiträge: 1
Unglücklich Kündigung obwohl Wohnung noch nicht bezogen wurde

Wir haben endlich eine passende Wohnung gefunden, die wir zum 1.Mai beziehen können. Nun ist folgendes passiert: Die Heizung der kompletten Wohnung ist aufgefroren. Das haben wir aber auch nur von einer Nachbarin erfahren. Nun ist meine Frage:
1. Muß mein neuer Vermieter mich über den Schaden informieren?
2. Und habe ich nun das Recht den Mietvertrag ohne Einhaltung von Fristen wieder aufzuheben?
Die Wohnung hat Laminat und Teppichbeläge und sind schon schön nass. Der Klempner hat wohl eine Schaden von 10000€ festgestellt und wir haben nun natürlich Angst, das der Vermieter keine sofortige Mängelbeseitigung durchführt. Vielen Dank schon mal für schnelle Hilfe
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  #2  
Alt 21.02.2012, 18:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.216
Standard AW: Kündigung obwohl Wohnung noch nicht bezogen wurde

Da es noch über 2 Monate Zeit bis zum Einzug sind, sollten und müssen Sie abwarten. Sie können aber sicherlich fristfgerecht zum 31. Mai kündigen, wenn Sie bedenken haben.

Eine fristlose Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag auf Verdacht dürfte wohl nicht durchzusetzen sein.
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  #3  
Alt 21.02.2012, 20:49
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard AW: Kündigung obwohl Wohnung noch nicht bezogen wurde

Hallo,

bitte lesen Sie zu diesem Thema auch noch einmal diesen Artikel:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt

Dort können Sie relativ weit unten lesen, dass der Gesetzgeber das Recht der fristlosen Kündigung einräumt unter der Voraussetzung, dass die Wohnung zum Bezugstermin nicht wie vereinbart nutzbar ist. Da wie gesagt noch einiges an Zeit ist, kann der Vermieter natürlich die Schäden bis zum Einzugstermin beheben. Damit wäre dieses Recht zur fristlosen Kündigung natürlich verwirkt!


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  #4  
Alt 23.02.2012, 09:18
Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 79
Standard AW: Kündigung obwohl Wohnung noch nicht bezogen wurde

Zitat:
1. Muß mein neuer Vermieter mich über den Schaden informieren?
Dein neuer Vermieter ist er erst ab dem 1. Mai. Über Schäden muß er Dich vor Mietbeginn nicht informieren.

Zitat:
2. Und habe ich nun das Recht den Mietvertrag ohne Einhaltung von Fristen wieder aufzuheben?
Nein. Das Recht hättest Du erst wenn Dir der Vermieter die Wohnung zu Vertragsbeginn nicht zur Verfügung stellt.

Zitat:
und wir haben nun natürlich Angst, das der Vermieter keine sofortige Mängelbeseitigung durchführt.
Das wird er, schon in seinem eigenen Interesse, mit Sicherheit tun. Bis zum. 1. Mai sind es ja noch mehr als 8 Wochen.
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Stichworte
fristlose kündigung, kündigung, mängel

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