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Wohnung gekündigt - Besichtigungstermin
Hallo zusammen...
Wir (meine Lebensgefährtin und ich) haben zum 31.05. gekündigt. Nun stehen die Wohnungsbesichtigungen an was eigentlich kein Problem darstellt. Sollte man meinen. Denn: den ersten Termin bekamen wir 14 tage vorher per post zugestellt. In dem Schreiben war auch gleich eine Woche später der 2. Besichtigungstermin genannt. Am erstgenannten (ein Samstag um 14 Uhr) konnten wir nicht. Da wir beide an diesem Tag zur Spätschicht mussten. Das haben wir auch gleich telefonisch mitgeteilt. Zum zweiten Termin (ein Freitag) habe wir uns Zeit genommen. Jetzt haben die Vermieter den zweiten Termin sehr kurzfristig umgelegt auf den nächsten Tag (also wieder Samstag). Wir haben uns für Freitag frei gehalten und den Samstag schon verplant. Das haben wir dann telefonisch mitgeteilt. Nun bekommen wir Post von deren Rechtsanwalt mit der Androhung Zutritt per Gericht erwirken zu wollen! -Uns ist klar das mehrere Besichtigungen durchgeführt werden. Von uns aus auch gerne 2mal die Woche -. Aber es muß doch mit uns ein Termin abgesprochen werden oder?? In diesem Schreiben vom RA steht auch: Sie haben aus Verzögerungsgründen die Kosten der Beauftragung des Unterzeichners zu tragen. (Also vom RA oder?) Meine Frage: muß ich diese Kosten vom Rechtsanwalt wirklich bezahlen??? Und wenn nein, wie muß ich mich schriftlich dagegen wehren? Ich hoffe es weiß darüber jemand bescheid und kann uns da helfen. Beste Grüße Barny |
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Stichworte |
besichtigung, besichtigungstermin, nachmieter |
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