|
Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten
Hallo zusammen (50qm Altbauwohnung, Singlehaushalt, berufstätig),
am 08.02.2012 bekam ich die NK/BK Abrechnung für den Zeitraum: Januar bis April 2011, die mir 177 € für die Betriebskosten (wird auf das Haus gerechnet und dies sei mein Anteil) in Rechnung stellt. Randnotiz: Heizkosten habe ich auch nachzuzahlen (demnach habe ich in den ersten vier Monaten in dieser 50qm Wohnung laut Rechnung allein 70€ HK monatlich(!). ZWEI FRAGEN (a) Wieso ist der Abrechnungszeitraum so seltsam? Im Februar 2012 gibts eine Rechnung für Januar bis April des vorangegangenen Jahres? Wie war nochmal diese Regelung "mit NK-Abrechnung bis spät. 1 Jahr"? (b) Mich interessiert jetzt erst einmal nur WARUM ich Nachzahlungen für BK leisten muss, OHNE dass ich informiert werde dass sich alles (Müll, Fußwegreinigung, Treppen, etc.) in meinem allerersten Mietmonat in der neuen Wohnung erhöht hat? MÜSSTE ICH NICHT ZUNÄCHST DARÜBER INFORMIERT WERDEN? Anders gefragt: Also WARUM werden 30€ NK als Vorauszahlung veranschlagt, wenn diese offenbar garnicht ausreichen?? Was kann ich tun? Danke vorab |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||||
|
|||||
AW: Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten
Zitat:
Grundsätzlich in solchen Fällen lässt man sich die Originalrechnungen zeigen, damit man die Abrechnung verstehen kann. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
#3
|
|||
|
|||
AW: Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten
Zitat:
Schauen Sie sich mal den § 556 BGB an. Dabei sind die Absätze 3 und 4 für Ihre Fragen wichtig. |
#4
|
||||
|
||||
AW: Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten
Zitat:
Des Weiteren verlinke ich Ihnen einmal das Mietrecht Gesetz mit dem von Sange angesprochenen Paragraphen 556 BGB: § 556 BGB - Vereinbarungen über Betriebskosten Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#5
|
|||
|
|||
AW: Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten
Danke an diejenigen, die mir geantwortet haben! Das war hilfreich!
...anscheinend ist dann mit der Abrechnung alles in Ordnung. Was bleibt ist ein bitterer Beigeschmack bei Auszug aus der Wohnung..nämlich der, wie gut oder schlecht Mieter bei der NK/BK-Abrechnung wegkommen und wieviel Vermieter zum Schluss noch versteckt-getarnt aus den Geldbörsen der Mieter ziehen. |
#6
|
|||
|
|||
AW: Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten
Wer es sich leichter machen will kann auch einfach mit entsprechender BKA-Software alles durchrechnen. Hab ich mal gemacht (die Shareware ist erstmal 30 Tage umsonst), dann blickt man teils durch, wie der Vermieter auf bestimmte Zahlen kommt. Bei mir war's vorher leider auch eine Milchmädchenrechnung gewesen.
|
|
Stichworte |
abrechnung, betriebskosten, betriebskostenabrechnung, nebenkosten, nebenkostenabrechnung |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Nebenkosten Verdoppelt Vermieter will neuen Vertrag mit neuen Nebenkosten | Mardin | Betriebskosten und Nebenkosten | 1 | 25.12.2010 16:57 |