|
Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Kann man nach dem Tod des Erben nochmal weitervererben?
Folgender Fall:
Ein Vater vererbt sein Haus seinem einzigen Sohn - soweit ja einfach - allerdings mit der Klausel sollte mein Sohn eher sterben als seine Ehefrau ( die des Sohnes ) geht das Haus zu gleichen Teilen an die Beiden Söhne seiner Lebensgefährtin (die des Vaters) und der Ehefrau des Sohnes. Der Tod des Vaters ist 10 Jahre her und letzten Monat ist der Sohn auch verstorben. Wem gehört jetzt das Haus? Kann man seinen Besitz vererben und dann noch weiter darüber verfügen? |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Kann man nach dem Tod des Erben nochmal weitervererben?
Hallo, ich muss gestehen, dass ich Ihnen diese Frage leider nicht beantworten kann und meiner Ansicht nach eine Rückfrage bei einem Anwalt notwendig ist, da hier grundlegend die testamentarische Formulierung und ggf. auch Pflichtteilsansprüche der Kinder des Sohnes, der das Haus geerbt hat, ausgelöst werden könnten.
Ich kann daher nur raten einmal von unserer Online Rechtsberatung für Erbrecht gebrauch zu machen. Stellen Sie ganz unverbindlich und kostenlos Ihre Frage woraufhin Sie ein Angebot bekommen, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Sie haben also kein Risiko und eine anwaltliche Beratung zum fairen Preis. Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
AW: Kann man nach dem Tod des Erben nochmal weitervererben?
Zitat:
Liebe Grüße |
|
Stichworte |
verfügung |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Kann mündliche Zusage nach sieben Jahren grundlos zurückgenommen werden? | Gabi1704 | Mietrecht allgemein | 2 | 28.07.2016 21:34 |
Hypothekenzahlungen nach dem Erben | iserlohn999 | Erbschaft und Erbe | 1 | 29.12.2015 16:15 |
Sterbegeldversicherung erben? | felix-dreyer | Erbschaft und Erbe | 3 | 14.07.2015 11:24 |
Erben mit Schulden | little-sweet-honey | Erbschaft und Erbe | 1 | 02.09.2013 13:22 |