|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Außerordentliche Kündigung
Meine Söhne bewohnen seit einem Monat ihre erste Mietwohnung und haben heute durch den Vermieter die außerordentliche Kündigung erhalten. als Begründung führt der Vermieter an, dass der Hausmeister sich, weil niemand beim Termin der Schornsteinfegers die Wohnung geöffnet habe, sich mit dem Notschlüssel Zugang zur Wohnung verschafft habe. Dabei habe er drei fremde Personen angetroffen. Außerdem habe jemand in den Hausflur erbrochen und meine Söhne hätte dies nicht beseitigt. Mieter hätten sich wegen zu lauter Musik beschert.
Für letzteres habe sich die Jungs beim Hausmeister bereits entschuldigt. Zum Zeitpunkt der Verunreinigung im Hausflur war ein Sohn nicht in der Wohnung und der andere hat geschlafen. Der Besuch der Hausmeisters erscheint mir ein Verstoß gegen das bestehende Hausrecht - oder darf er für diesen Grund mit einem Notschlüssel die Wohnung betreten? |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: außerordentliche Kündigung
Schornsteinfeger in die Wohnung lassen ist kein Notfall.
3 fremde Personen in der Wohnung, na und? Was gehts den Hausmeister und Vermieter an, so lange die Personen nicht dort wohnen? Einmalige Vorfälle wie die Verunreinigung des Flurs und zu laute Musik sind auch kein Grund zur fristlosen Kündigung. Allerdings, nach Abmahung(en), im Wiederholungsfall schon. Der Vermieter bzw. Hausmeister darf keinen Schlüssel zur Wohnung haben. Was sich aber bei Schließanlagen nicht vermeiden läßt da es ja einen Generalschlüssel gibt. Tip dazu, Schließzylinder der Wohnungstür austauschen und Ruhe ist. Originalzylinder aber aufheben und bei Auszug wieder einbauen. |
#3
|
|||
|
|||
AW: Außerordentliche Kündigung
Hallo,
ich kenne das auch nicht, dass der Hausmeister einen Ersatzschlüssel besitzt. Der Vermieter kann auch nicht ohne Androhung einer fristlosen Kündigung Ihren Söhnen kündigen. Zumal auch die Gründe für mich nicht ausreichend erscheinen. |
|
Stichworte |
außerordentliche kündigung, hausmeister, hausrecht, schlüssel, schornsteinfeger |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Außerordentliche Kündigung | pharma1983 | Kündigung | 1 | 30.04.2011 19:35 |
Außerordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung wegen vieler Mängel? | TaddlOF | Kündigung | 1 | 31.03.2011 19:31 |
Außerordentliche Kündigung vor Einzug | abdiepost | Kündigung | 2 | 21.09.2010 22:58 |
Außerordentliche Kündigung | Mery | Mietvertrag | 4 | 13.03.2010 19:38 |
Außerordentliche Kündigung bei Kündigung durch Vermieter möglich? | Ava Adore | Kündigung | 1 | 26.05.2009 13:04 |