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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Schutz vor Eigenbedarf bei Verkauf der weiterhin gemieteten Wohnung
Hallo zusammen,
mein Vermieter will seine Wohnung, in der ich schon seit über 10 Jahren unbefristet wohne, als Kapitalanlage verkaufen. Er wird auch nach dem eventuellen Verkauf die Hausverwaltung sein. Es waren schon mehrere Interessenten da. Der Vermieter hat mir auf meine Bedenken, dass ich nach dem Verkauf wegen Eigenbedarf ausziehen muss, nun schriftlich zugesichert, dass ich bis Mitte 2016 auch bei Verkauf der Wohnung hier wohnen bleiben dürfe. Ich zitiere: "Hiermit bestätige ich Ihnen, dass ich selbst bei einem eventuellen Verkauf der Wohnung an einen Kapitalanleger das mit Ihnen geführte Mietverhältnis bis mindestens Mitte 2016 schütze. Bis zu diesem Zeitpunkt sichere ich Ihnen zu, zu gleichen Bedingungen in Ihrer Wohnung bleiben zu können." Was ich euch fragen möchte, ist, ob mich eine solche Zusicherung überhaupt gegen einen Eigenbedarf nach Verkauf rechtlich schützen kann. Meine Vermutung ist, dass sie das nicht kann und der derzeitige Vermieter diese Zusicherung als Vertragsbestandteil schon in die Auflassung mit reinschreiben müsste. Ist dem so? Ich bin für jede fundierte Antwort dankbar! LG, Marienkäfer |
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#2
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AW: Schutz vor Eigenbedarf bei Verkauf der weiterhin gemieteten Wohnung
Hier gilt ganz klar der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Dies bedeutet, dass der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters eintritt.
Haben Sie eine schriftliche Nebenabsprache mit dem Vermieter, sehe ich diese als gültig an. Sollte er nun seine Immobilie verkaufen, ist er in der Pflicht den neuen Eigentümer von diesen Vereinbarungen in Kenntnis zu setzen. Die Aufnahme dieser Mieterschutzklausel in den Kaufvertrag wäre natürlich optimal. Vielleicht sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem jetzigen Vermieter, damit es am Ende keine Ungereimtheiten gibt. Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Schutz vor Eigenbedarf bei Verkauf der weiterhin gemieteten Wohnung
Hallo Recht-Einfach,
vielen vielen Dank für Ihre Antwort! Sie haben mir sehr weiter geholfen. LG, Marienkäfer |
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Stichworte |
eigenbedarf, verkauf |
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